Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht - bundesweit - weiter auf Erfolgskurs:
ID: 1074386
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper&Coll. informieren:
Hanseatisches Oberlandesgericht - vom 21. April 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Metastasierung eines Nebennierenkarzinoms, Hanseatisches OLG Hamburg, Az. 1 U 64/13
Chronologie:
Der Kläger befand sich bei der Beklagten aufgrund eines erkannten Nebennierenkarzinoms in Behandlung. Anstatt die Nebenniere absprachegemäß in toto zu entfernen, entfernten die Mediziner nur das Karzinom, so dass sich Metastasen ausbilden konnten. Die Lebenserwartung des Geschädigten ist nur sehr gering.
Verfahren:
Nachdem das Landgericht Hamburg die Klage noch als unbegründet abgewiesen hatte, konnte im Rahmen des Berufungsverfahrens nachgewiesen werden, dass die Beklagte sich jedenfalls bei dem Pathologen hätte versichern müssen, dass das Organ in toto entfernt worden war. Daraufhin einigten sich die Parteien auf eine pauschale Abfindungssumme. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf etwa 150.000,00 Euro festgelegt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Dieser Fall zeigt ein weiteres Mal, dass es sich für einen Geschädigten lohnen kann, ein erstinstanzliches Verfahren im Wege der Berufung zu hinterfragen. Es gelten im Falle von unterlassener Befunderhebung Beweislasterleichterungen für den Patienten, die von dem erstbefassten Gericht nicht gewürdigt wurden, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt. Die Verfahrensdauer lag bei rund drei Jahren.
Landgericht Berlin - vom 27. April 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
X-Beinstellung nach Kniegelenksoperation, LG Berlin, Az.: 35 O 436/10
Chronologie:
Die Klägerin unterzog sich einer Knieoperation im Hause der Beklagten. Diese Operation erfolgte nicht dem fachmedizinischen Standard entsprechend. Die behandelnden Ärzte verursachten eine Überkorrektur, welche deutlich sichtbar ist. Auch postoperativ erkannten die behandelnden Ärzte diese Überkorrektur nicht. Durch die Fehlstellung leidet die Klägerin nachhaltig gesundheitlich.
Verfahren:
Da eine außergerichtliche Einigung scheiterte, musste die Patientin gerichtliche Hilfe beanspruchen. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den diese annahmen. Der Streitwert liegt im fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Wenn Versicherer außergerichtlich nicht bereit sind, eine angemessene Regulierung vorzunehmen, so wie hier, ist ein Patient geradezu genötigt, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das ist zwar bedauerlich, aber erforderlich, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
Landgericht Mainz - vom 30. April 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehldiagnose einer Beinvenenthrombose, links, LG Mainz, Az.: 2 O 259/11
Chronologie:
Der Kläger begab sich 2009 in eine Notarztzentrale wegen des Verdachts einer Thrombose. Von dort wurde er umgehend in eine Klinik überwiesen. Dort schlossen die Ärzte eine Thrombose indes aus und therapierten den Patienten mit Salben und Schmerzmitteln. Es entwickelte sich daraufhin eine symptomatische Lungenarterienembolie.
Verfahren:
Das Landgericht Mainz hat den Vorfall mittels eines fachinternistischen Gutachtens überprüfen lassen. Dieses konstatiert im Ergebnis, dass die Diagnosestellung und damit der Behandlungstermin der Erkrankung verspätet erfolgt seien und als kausaler Schaden eine Lungenembolie eingetreten ist. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 11.200,- Euro vor, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bereits vor dem Arzthaftungsprozess hatte der Kläger die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz involviert (Az.: 48/10). Diese konstatiert per 25.2.2011, dass ein "vorwerfbares Verhalten der Klinik" vorliege. Trotz dieser eindeutigen Konstatierung war der Versicherer der Klinik, die HDI-Gerling, nicht zu einer außergerichtlichen Regulierung bereit, so dass der Patient gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste. Derartiges stellt leider keine Ausnahme dar, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
abfindungssumme
anmerkungen
anspruch
anstatt
anwaltskanzlei
april
arzthaftungsprozess
arzthaftungsrecht
auch
ausnahme
befunderhebung
behandlung
behandlungsfehler
beklagten
berlin
chronologie
ciper
coll
daraufhin
euro
fachanwalt
gericht
hamburg
hanseatisch
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:
ciper
dirk Dirk Ciper
kaiser-wilhelm-ring 19
40545 duesseldorf
ra.ciper(at)t-online.de
0211556207
www.ciper.de
Datum: 19.06.2014 - 18:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1074386
Anzahl Zeichen: 5212
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dirk Ciper
Stadt:
duesseldorf
Telefon: 0211556207
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 650 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht u. Arzthaftungsrecht - bundesweit - weiter auf Erfolgskurs:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ciper&coll. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.: Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtver
Top-Kanzlei Arzthaftungsrecht Ciper & Coll., die Anwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht auf Erfolgskurs: ...
Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.: Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtve
Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht - bundesweit - weiter auf Erfolgskurs: ...
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im
Weitere Mitteilungen von ciper&coll.
PACE gefordert, die richtige "historische Entscheidung" im Hinblick auf Bergkarabach zu treffen ...
Der Mann hinter der Forderung, dass gegen Armenien wegen seiner Besatzung von Bergkarabach die gleichen Sanktionen verhängt werden, wie gegen Russland wegen dessen Annexion der Krim, warnte heute Europa, die Chance für eine "historische Entscheidung" nicht zu versäumen. Im A
Berliner Zeitung: Zur Verhaftung eines mutmaßlichen NS-Verbrechers in Philidelphia: ...
So lange es noch nicht belangte Täter gibt, müssen Staatsanwälte ihnen auf der Spur bleiben. Das ist eine Frage des Respekts vor den Opfern und vor dem Rechtsstaat. Am Ende mag dann Gnade vor Recht ergehen, niemand muss in diesem Alter mehr eingesperrt werden. Aber es ist eine Genugtuun
Frankfurter Rundschau: Kommentar zur Ukraine-Krise ...
"Der Kreml und sein Fernsehen haben jegliche Ansätze einer politischen Lösung mit einem Trommelfeuer von Nazi-Vorwürfen und Weltkriegsrhetorik zerstört. Sie haben einen komplizierten Konflikt vereinfacht zum Endkampf zwischen Gut und Böse erklärt, zum Heiligen Krieg zwischen "uns&
Winkelmeier-Becker/Heveling: Verlage können Vergütung für Nutzung von Inhalten im Internet durchsetzen ...
Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse zeigt Wirkung Die VG Media hat gegen Google ein Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf Zahlung einer angemessenen Vergütung auf Grundlage des Presseleistungsschutzrechts eingeleitet. Dazu erklären die rechtspolitische Spr




