Baugewerbe zur Vorfälligkeit der Rentenversicherungsbeiträge: Bundesrat verspielt Chancen der Mittelständler
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Staatsregierung zur Rückgängigmachung der Vorfälligkeit der
Sozialversicherungsbeiträge ist gescheitert. Damit hat der Bundesrat
die Chance verpasst, Impulse für eine Entlastung der
mittelständischen Bauunternehmen zu setzen." So der Vizepräsident des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré, zu der
Bundesratsentscheidung von Mitte Juni. Zur Stabilisierung des
Rentenversicherungsbeitrages war im Jahre 2005 eine Vorverlegung der
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge beschlossen worden. Diese
Vorverlegung trifft die Unternehmen doppelt: Sie belastet ihre
Liquidität und führt zu zusätzlichem bürokratischem Aufwand.
Die einmalige Vorverlegung der Zahlungslast um ca. 3 Wochen hat
die Liquidität der Unternehmen um diesen Betrag dauerhaft vermindert.
D.h. um diesen Betrag ist die Kontokorrentlinie anhaltend stärker in
Anspruch genommen worden. Hierauf entfällt entsprechend eine höhere
Zinsbelastung.
Da zum vorgezogenen Zahlungstermin das tatsächliche Arbeitsentgelt
und damit die tatsächliche Beitragsschuld in vielen Fällen noch nicht
feststeht, müssen die Betriebe oftmals zunächst eine
"voraussichtliche Beitragsschuld" ermitteln und diese dann im
Folgemonat korrigieren.
Nach einer Untersuchung des IW Köln ist im produzierenden Gewerbe
knapp die Hälfte der kleineren und mittleren Betriebe von diesem
Korrekturaufwand betroffen. Die Bürokratiekosten, die prinzipiell mit
der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge entstehen, betragen in
kleinen und mittleren Betrieben demnach je Beschäftigten und Jahr 342
Euro. Pro Unternehmen errechnen sich durchschnittliche Kosten von
über 4.000 Euro. Für den monatlichen Korrekturaufwand werden knapp 10
% dieser Aufwendungen zusätzlich veranschlagt.
"Rechnet man diese Zahl hoch, so entsteht allein in unserer
Branche ein Gesamtschaden von rund 120 Mio. Euro jährlich, den wir zu
tragen haben. Dieses Geld könnten die Betriebe sinnvoller in neue
Arbeitsplätze investieren. Stattdessen wurde es ihnen durch einen
Kunstgriff aus der Tasche gezogen und auch jetzt, bei
Milliardenüberschüssen in der Rentenversicherung, nicht wieder
zurückgegeben." So Dupré.
Dupré weiter: "Wir bleiben bei unserer schon öfter erhobenen
Forderung, diese Vorfälligkeit wieder abzuschaffen, weil sie die
ökonomisch einzig richtige Maßnahme wäre. Dass Politiker das anders
sehen, damit müssen wir leider leben."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
www.zdb.de
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Datum: 20.06.2014 - 09:41 Uhr
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