Reform der Leistungen für Asylbewerber: Paritätischer kritisiert Regierungspläne als inhuman und verfassungswidrig
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Paritätische Wohlfahrtsverband die auf Nothilfe und Akutversorgung
beschränkte medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland.
Der jetzt bekannt gewordene Referentenentwurf des
Bundesarbeitsministeriums zur Neuregelung des
Asylbewerberleistungsgesetzes klammere den Bereich der medizinischen
Versorgung komplett aus und ignoriere damit die Grundrechte in
Deutschland lebender Flüchtlinge.
"Dass Asylbewerbern in unserem Land der Zugang zu vollen
medizinischen Leistungen verwehrt wird, ist skandalös. Diese
Diskriminierung verstößt gegen das Grundgesetz und geltendes
EU-Recht. Es ist ein Gebot der Humanität, eine umfassende
Gesundheitsversorgung für alle Menschen gleichermaßen
sicherzustellen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem
Aufenthaltsstatus.", so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des
Paritätischen Gesamtverbandes. Der vorliegende Gesetzentwurf werde
damit den Auflagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Juli 2012
nicht gerecht.
Aus der Beratungspraxis im Paritätischen werde seit Jahren von
Problemen berichtet, wenn es um die Kostenübernahme für Brillen,
Hörgeräte oder Zahnbehandlungen, der Behandlung chronischer
Erkrankungen bzw. Behinderungen von Leistungsbeziehern des AsylbLG
geht. "Insbesondere eine angemessene medizinische Versorgung
Traumatisierter oder chronisch Kranker ist nicht gewährleistet", so
der Gesundheitsexperte Rosenbrock. Gerade auch für minderjährige
Flüchtlingskinder sei es zentral, dass sie vom ersten Tag an auch
psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen könnten.
Geplante Verbesserungen beispielsweise bei der Begrenzung der
Bezugsdauer bzw. für einige Zielgruppen, können nach Ansicht des
Verbandes nicht darüber hinwegtäuschen, dass grundsätzliche
Missstände nicht behoben werden und eine große Gruppe von Menschen
weiterhin von diskriminierenden Einschränkungen betroffen ist. Der
Paritätische bekräftigt daher seine Forderung nach einer ersatzlosen
Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit die
Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit Hartz IV- und
Sozialhilfebeziehern.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.030/24636305, E-Mail: pr@paritaet.org
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Datum: 20.06.2014 - 11:31 Uhr
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