Die große Lüge über die Freiheit der Camper. ab-in-den-urlaub.de berichtet über gesetzliche Vorschriften
Wie die Onlineausgabe der Welt berichtet, dürfen Wohnmobil-Camper in Deutschland zwar auf Rast- und Parkplätzen übernachten, jedoch darf diese Pause nur dem Regenerieren der Kräfte für die Weiterfahrt dienen. Hierfür sieht der Gesetzgeber einen Zeitraum von bis zu zehn Stunden vor. Verweilen die Camper länger, müssen sie mit einem Bußgeld wegen "wilden Campens" und einem Platzverweis rechnen. Sämtliche Camping-Aktivitäten wie grillen und das Aufstellen von Stühlen sind auf Park- und Rastplätzen generell untersagt. Das Wohnmobil muss quasi jeden Moment fahrbereit sein.
Rastplätze, die nur für LKW und PKW vorgesehen sind, sind für Camper generell verboten. Sie müssen den nächsten, speziell für Camper ausgeschilderten Rastplatz ansteuern, auch wenn dieser meist gebührenpflichtig ist. Doch auch hier ist das Aufbauen von Vorzelten und Campingmobilar untersagt.
Eine stress- und gebührenfreie Übernachtung ist an den Straßenrändern in Spanien, Italien und Österreich möglich. Verallgemeinern kann man diese Regel jedoch nicht, denn auch hier gibt es regionale Unterschiede und die Verweildauer ist auf nur einen Tag beschränkt. In Ländern wie Griechenland, Portugal, Tschechien, Ungarn und Kroatien ist es ratsam, ausschließlich Campingplätze anzusteuern, da dort das Verweilen auf öffentlichen Parkplätzen und an Straßenrändern verboten ist.
Generell empfiehlt es sich, im Ausland offizielle Campingplätze anzusteuern. Ein parkendes Wohnmobil am Straßenrand ist ein Risiko, da übermüdete Fahrer den Wagen vielleicht erst zu spät bemerken oder Diebe sich aufgefordert fühlen, die Abgeschiedenheit für sich zu nutzen.
Wer dennoch nicht im Hotel (http://www.ab-in-den-urlaub.de/hotelbewertungen.htm) übernachten möchte, sollte seine Reise gut vorbereiten. Dazu zählen eine grobe Routenplanung für die einzelnen Reisetage sowie das Einholen von Informationen von den Internetseiten der entsprechenden Fremdenverkehrsämter. Dort ist meist auch eine Liste der ansässigen Campingplätze erhältlich.
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Tilo Sommer
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Datum: 03.08.2009 - 11:26 Uhr
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Freigabedatum: 03.08.2009
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