Gericht: Public Viewing von hohemöffentlichem Interesse
ID: 1075179
Das Verwaltungsgericht Mainz hat sich aber auf die Seite der Fußballfans gestellt: Die Stadt durfte die Genehmigung erteilen, da es sich bei der Fußball-WM um eine internationale Sportveranstaltung mit überragender Bedeutung handele. Aufgrund der weit entfernten Austragungsorte ist es den meisten Zuschauern nur bei einem Public Viewing möglich, gemeinsam mit anderen Fußballfans die Spiele live anzuschauen. Insoweit bestünde ein öffentliches Interesse an der Übertragung bei einem Public Viewing.
Die Stadt habe bei ihrer Genehmigung geeignete Auflagen erlassen, die in der Abwägung aller Interessen auch die Interessen der Anwohner ausreichend berücksichtigen würden, wie bspw. mit dem Verbot von Fanfaren und Trommeln, außerdem seien die Übertragungszeiten eingeschränkt worden, sodass den Anwohnerinteressen auf Nachtruhe gerade noch ausreichend genüge getan worden sei.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/
Datum: 23.06.2014 - 12:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1075179
Anzahl Zeichen: 2020
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Marketing & Werbung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 333 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gericht: Public Viewing von hohemöffentlichem Interesse"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).