Der letzte Wille zählt: Rechtzeitig Vorsorge treffen mit einem rechtskräftigen Testament

Der letzte Wille zählt: Rechtzeitig Vorsorge treffen mit einem rechtskräftigen Testament

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Reform des Erb- und Verjährungsrechts: Auf der sicheren Seite mit Formu-laren von Avery Zweckform




(firmenpresse) - _____________________________________________________________________
Holzkirchen. – „Nichts ist gewisser als der Tod, nichts ungewisser als seine Stun-de“, wusste schon der englische Philosoph Anselm von Canterbury (1033 bis 1109). Nicht nur für ältere Menschen ist es daher wichtig, rechtzeitig ein Testa-ment aufzusetzen. Jeder, der seine Hinterlassenschaften in den richtigen Hän-den wissen will, sollte frühzeitig Vorsorge treffen.
Am 02.07.2009 hat der Bundestag die Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Neu geregelt werden im Wesentlichen das Verjährungsrecht und der Pflichtteilanspruch. Wer sein Testament selber verfassen und dabei auf der sicheren Seite sein will, kann das Testamentsformular des Formularexperten Avery Zweckform nutzen. Das Formular ist anwaltlich geprüft und auf dem aktu-ellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Rechtssicherheit für das private Testament
Mit dem Vordruckset von Avery Zweckform werden zudem beim Verfassen eines privaten Testaments keine wichtigen Angaben vergessen. Es enthält neben dem Testamentsformular auch noch Hinweise und anschauliche Beispiele, die das Ausfüllen erleichtern.
Das private Testament braucht nicht notariell beglaubigt oder von Zeugen unter-schrieben werden. Notwendig ist aber, dass es komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben wird.
Gut zu wissen: Ein Testament kann flexibel an die eigene Lebenssituation ange-passt und jederzeit widerrufen oder geändert werden.


Wann ist es sinnvoll, ein Testament aufzusetzen?

•Singles: Wird nichts anderes festgelegt, erben automatisch die Eltern und Geschwister. Sollen zum Beispiel Freunde bedacht werden, muss ein Tes-tament verfasst werden.
•Unverheiratete Paare: Der Partner sollte ausdrücklich testamentarisch be-dacht werden. Andernfalls erbt er nichts.
•Ehepaare mit Kindern: Hier erben auch die Kinder des Paares. Möchte man, dass zunächst der hinterbliebene Partner alles erbt, ist dies schrift-lich festzulegen.


•Begrenzung auf den Pflichtteil: Möchte man, dass nahe Verwandte nur den Pflichtteil und nichts darüber hinaus erben, sollte dies testamentarisch festgehalten werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen
Erbteils.
•Größere Werte: Um Erbstreitigkeiten vorzubeugen, ist die Errichtung eines Testaments immer sinnvoll, wenn größere Werte zu vererben sind.
•Wohltätige Zwecke: Wer einen Teil seines Vermögens einer wohltätigen Organisation zukommen lassen will, muss diesen letzten Willen fest-schreiben.
•Bedingungen: Möchte man an den Antritt eines Erbes Bedingungen knüp-fen, sollten diese testamentarisch festgehalten werden. Das kann zum Beispiel die Auflage sein, sich um die Haustiere zu kümmern.

www.avery-zweckform.eu
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Avery Dennison Zweckform Office Product Europe GmbH ist führend bei innovativen Technologien und Produktlösungen rund um PC-bedruckbare Medien. Unter seinen Er-folgsmarken Avery Zweckform, Z-Design und Chronoplan bietet das Unternehmen in Deutschland über 2.000 Produkte für professionelle und individuelle Arbeit im Büro und zu Hause und ist Marktführer bei Etiketten, beschichteten Papieren und Formularbü-chern. Firmensitz ist Oberlaindern, südlich von München. Das Unternehmen produziert ausschließlich in Europa, überwiegend am deutschen Firmenstandort und investierte dort in ein neues, hochmodernes Distributionszentrum, das neue Standards im Bereich der Logistik setzt.
Die Avery Dennison Zweckform Office Product Europe GmbH ist Teil der Avery
Dennison Corporation, Pasadena / Kalifornien (USA). Im Geschäftsjahr 2008 erzielte die Avery Dennison Corporation, die zu den Fortune US 500 Unternehmen zählt, einen Um-satz von 6,7 Mrd. $. Mehr als 36.000 Mitarbeiter sind weltweit in über 60 Ländern für Avery Dennison tätig.



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Telefon: +49 (0) 40.36 98 63 0, Telefax: +49 (0) 40.36 98 63 10
E-Mail: annuss(at)m-pr.de, http://www.m-pr.de/avery-zweckform/

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Postfach 12 52, 83602 Holzkirchen, Telefon: +49 (0) 80 24-6 41-0, Telefax: +49 (0) 80 24-5611
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Bereitgestellt von Benutzer: MenyeschPR
Datum: 03.08.2009 - 15:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.08.2009

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