Lesen Sie AGB? Und warum nicht?
ID: 1075902
Die ehrliche Antwort der meisten Menschen dürfte sein: Nein. Allenfalls fliegt man kurz über den Text, der eine oder andere Rechtsanwalt ? so wie ich ? wird sie sich evtl. als Anregung oder zum Amüsieren durchlesen (wegen der oft unwirksamen Klauseln).
Aber grundsätzlich gilt: Wenn Sie auf die Geltung von AGB hingewiesen werden und die Möglichkeit bekommen, diese einzusehen und Sie schließen daraufhin den Vertrag, registrieren sich also bei einem Webportal, bei einer Community, legen ein Kundenkonto an oder ein Profil, einen Account usw. dann werden diese AGB automatisch in den Vertrag, den Sie mit dem Anbieter schließen, einbezogen.
Und, ja, es ist immer ein Vertrag, auch, wenn Sie nichts bezahlen müssen. Oft bezahlen Sie ja auch mit Ihren Daten (für die Datenschutzerklärungen gilt übrigens oftmals dasselbe, wie für die AGB, was die Zahl der Leserschaft betrifft).
Zwar gelten nach dem deutschen AGB-Recht Klauseln, die Sie unangemessen benachteiligen automatisch nicht, aber, ob das tatsächlich so ist, muss ggf. durch einen langen Rechtsstreit erst geklärt werden. Und Ihr Vertragspartner hat ein großes Interesse daran, das zu verhindern, weil die Klausel dann für alle seine Nutzer unwirksam ist. Es kann also auch ein paar Instanzen dauern.
Machen Sie sich doch einfach mal den Spaß, nehmen Sie sich (mindestens) einen halben Tag Zeit und lesen Sie alle AGB und sonstigen Bestimmungen von Facebook, Google+ und Co. und Sie werden eventuell in Zukunft öfter mal die AGB ansehen, bevor Sie sie akzeptieren (oder Sie melden sich gleich bei allen Communities ab).
Beispielsweise wollen Facebook und & Co. von Ihnen alle (!) Rechte an allen (!) Inhalten, die Sie auf den Plattformen posten (hochladen), vom Bild über den Text bis hin zu den Videos und sonstigen Dateien. Facebook will ggf. mit Ihren Bildern sogar (weltweit!) Werbung machen.
Und: Evtl. haben Sie an den Bildern, die Sie hochladen, noch nicht einmal die nötigen Rechte. Dann verstoßen Sie nicht nur gegen das Urheberrecht, sondern auch gegen die AGB von Facebook & Co.
Nicht, das sich Ihnen die Nutzung dieser Dienste ausreden will oder gar Angst machen, aber Sie sollten zumindest kritisch und aufmerksam an diese Bedingungen herangehen. Wenn dieser Text dazu beiträgt, dann hat er schon einiges erreicht.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
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Datum: 24.06.2014 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Karlsruhe
Kategorie:
Internet-Portale
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