IHK zur EEG-Novelle: Bestandsschutz für Eigenstromanlagen muss bleiben
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Die Wirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen
Für äußerst problematisch ist es aus Sicht der IHK auch, dass Unternehmen, die künftig nicht mehr unter die "Besondere Ausgleichsregelung" fallen, laut Brüssel bis 2018 an das volle Umlageniveau herangeführt werden sollen. Giersch: "Davon könnten im Saarland rund ein Dutzend mittelständische Unternehmen betroffen sein. Einige davon wären wohl in ihrer Existenz gefährdet."
Die IHK verweist in diesem Zusammenhang noch einmal auf den grundsätzlichen Webfehler des EEG, die Ökostromerzeugung für 20 Jahre zu bezuschussen - unabhängig davon, ob der Strom gebraucht wird oder nicht. Giersch: "Es ist jetzt an der Zeit, die Erneuerbaren Energien in den Markt zu entlassen und so die Kostendynamik der Energiewende nachhaltig zu brechen. Wir plädieren deshalb dafür, die Förderung für Ökostrom-Neuanlagen bis 2020 schrittweise auslaufen zu lassen."
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Datum: 25.06.2014 - 14:32 Uhr
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