Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) Raucher-Urteil
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gleichen Wohnung soll ein 75 Jahre alter Mieter Ende des Jahres
ausziehen. Das hört sich ziemlich hart an, ist es aber nicht. Der
nach Helmut Schmidt zweitbekannteste Raucher Deutschlands hatte es
darauf angelegt, seine Vermieterin in die Schranken zu weisen. Dabei
hat ihn nun das Düsseldorfer Landgericht gestoppt. Es ist nämlich
keineswegs so, dass nach diesem Urteil allen Mietern das Rauchen in
der eigenen Wohnung untersagt wird und sie mit einem Rauswurf rechnen
müssen. Jeder darf so vernünftig oder unvernünftig mit seiner
Gesundheit umgehen wie er will - aber eben solange seine Mitmenschen
nicht darunter zu leiden haben. Dabei hätte der Rentner das Urteil
vermeiden können. Es ist nicht zuviel verlangt, nach dem Rauchen zum
Lüften die Fenster zu öffnen. Wenn der Qualm unter die Korridortür
ins Treppenhaus zieht, beginnt die Belästigung. Das will der
qualmende Sturkopf nicht einsehen und zieht zum Bundesgerichtshof.
Sein persönliches Risiko ist gering: Er erhält Prozesskostenhilfe und
setzt auf Spenden seiner Gesinnungsgenossen.
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Andreas Kolesch
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Datum: 26.06.2014 - 21:00 Uhr
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Bielefeld
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Politik & Gesellschaft
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