Telefonwerbegesetz tritt in Kraft - Unerwünschte Werbeanrufe bei Verbrauchern können € 50.000 kosten
Am 4.8.2009 tritt das neue Telefonwerbegesetz in Kraft. Bei ungebetenen Werbeanrufen bei Verbrauchern drohen nun Bußgelder bis zu € 50.000. Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist generell nicht mehr erlaubt. Hier drohen Bußgelder von bis zu € 10.000. Das kostenlose Ebook "Rechtssicher werben" stellt die neue Rechtslage dar und hilft Abmahnungen und Bußgelder vermeiden.

(firmenpresse) - Das neue Telefonwerbegesetz enthält Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG), und Änderungen von Widerrufsvorschriften im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Änderungen gibt es vor allem bei der telefonischen Kaltakquise bei Verbrauchern: Verbraucher dürfen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung nicht mehr zu Werbezwecken angerufen werden. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und auch Bußgelder bis zu einer Höhe von € 50.000. Außerdem wird die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen grundsätzlich verboten. Hier drohen bei Verstößen neben Abmahnungen Bußgelder von bis zu € 10.000. Widerrufsrechte der Verbraucher werden bei telefonisch geschlossenen Verträgen erweitert.
Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried haben ihr kostenloses Ebook "Rechtssicher werben" an das neue Recht angepasst. "Rechtssicher werben" enthält einen Überblick über Gefahren im Markenrecht, Kennzeichenrecht, Urheberrecht und verwandten Rechtsgebieten, die von der Materialsammlung bis zur Durchführung einer Kampagne drohen. Potenziell abmahngefährdete Werbemaßnahmen werden praxisnah und mit vielen Beispielen dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt bildet schließlich das neue Telefonwerbegesetz. Verbraucher dürfen ohne vorherige Einwilligung nicht zu Werbezwecken angerufen werden. "Rechtssicher werben" enthält jetzt zudem ein neues Kapitel über die zur Generierung von Leads beliebten Gewinnspiele und über Probleme des Adressenkaufs. Außerdem wird die Haftung von Werbeagenturen für rechtswidrige Kampagnen dargestellt.
Themen in dieser Pressemitteilung:
telefonwerbegesetz
rufnummernunterdrueckung
bussgeld
werberecht
ebook
markenrecht
abmahnung
wettbewerbsrecht
urheberrecht
domainrecht
lauterkeitsrecht
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried beraten bundesweit und international mittelständische Unternehmen im Arbeitsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Domainrecht, Urheberrecht, im gewerblichen Mietrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht. Branchenschwerpunkte sind Verarbeitung, Handel und Dienstleistung. Besondere Erfahrungen haben wir in den Branchen Groß- und Einzelhandel, Automotive, Textilveredlung, Baugewerbe, Werbeagenturen, Außenwerbung, PR-Agenturen, Finanzdienstleister und Energieversorger.
Rechtsanwälte
Päsel Reiff Seifried
Partnerschaft
Böhmerstraße 12
D-60322 Frankfurt am Main
Tel. +49 (69) 915 0 999 - 0
Fax +49 (69) 915 0 999 - 99
http://www.prs-law.de
info(at)prs-law.de
Datum: 04.08.2009 - 09:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 107719
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Frankfurt am Main
Kategorie:
Marketing & Werbung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.08.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 3249 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Telefonwerbegesetz tritt in Kraft - Unerwünschte Werbeanrufe bei Verbrauchern können € 50.000 kosten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Päsel Reiff Seifried Partnerschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).