VDI sieht noch erheblichen Handlungsbedarf beim EEG

VDI sieht noch erheblichen Handlungsbedarf beim EEG

ID: 1077486
(ots) - Aus Sicht des VDI Verein Deutscher Ingenieure
ist die Novelle des EEG nicht der große Wurf. Wichtige
Herausforderungen bleiben ungelöst. "Der VDI begrüßt, dass sich
Bundesregierung und Bundestag nach schwierigen Verhandlungen geeinigt
haben, wesentliche Elemente des EEG beizubehalten", so VDI-Direktor
Ralph Appel.

Bewährt haben sich vor allem der vorrangige Netzanschluss und die
Abnahmepflicht für regenerativen Strom sowie Strom aus
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Auch der abgabenfreie
Eigenverbrauch im Anlagenbestand, flankiert durch eine
Weiterentwicklung der Direktvermarktung, sind wichtige Komponenten
des zukünftigen EEGs. Der VDI begrüßt ausdrücklich, dass kleine
Photovoltaik- und KWK-Anlagen nicht mit der EEG-Umlage belastet
werden.

Die vorgesehene Belastung von selbstverbrauchtem Strom bei Anlagen
mit regenerativen Energieträgern und KWK-Anlagen größer als 10 KW
konterkariert nach Auffassung des VDI jedoch die Ziele der
Energiewende. Bei der Umstellung der Energieversorgung auf
überwiegend erneuerbare Energien werden KWK-Anlagen als flexible
Partner benötigt, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht
scheint. KWK-Anlagen vermindern die Verluste in der Stromübertragung
durch die Eigenversorgung von Objekten, denn sie werden in der Nähe
von Lastzentren mit hohem Wärmebedarf betrieben, wo zeitgleich auch
Strom in entsprechendem Umfang benötigt wird. Das neue EEG ist an
dieser Stelle jedoch kontraproduktiv, da es die Wirtschaftlichkeit
dieser Anlagen verschlechtert.

Im Bereich Windenergie sieht der VDI angesichts der noch zu
durchlaufenden Lernkurve auch zukünftig Handlungsbedarf, vor allem im
Offshore-Bereich. Hier sind erhebliche Investitionen notwendig und
die Zeiträume zwischen Investitionsentscheidung und Inbetriebnahme
sind besonders lang. Um Ausbau der Offshore-Windkraft im notwendigen


Ausmaß voranzubringen, ist eine größere Investitionssicherheit
notwendig als sie nun im Gesetz vorgesehen ist. Die Höhe der
Einspeisevergütung sollte an den Zeitpunkt der Vergabe der
Netzkapazität oder an den Zeitpunkt der Investitionsentscheidung
gekoppelt werden, damit Planungssicherheit erreicht wird.

Nach Auffassung des VDI trägt das neue Gesetz auch dem
Systemgedanken nicht ausreichend Rechnung. "Das EEG ist bislang
darauf ausgerichtet, durch Anreize die Technologieentwicklung zu
unterstützen", so Appel. Um die Effizienz des Energiesystems zu
erhöhen, müssen zusätzlich auch systemische Zusammenhänge stärker
berücksichtigt und die einzelnen Energiemärkte und -technologien
besser miteinander vernetzt werden. Vor allem die Entwicklung und der
Ausbau der Netze sowie der Speicher, die zentrale und dezentrale
Energieerzeugung, das Lastmanagement sowie die Kopplung des Strom-
mit anderen Energiesystemen, wie Gas- und Wärmenetze, müssen besser
aufeinander abgestimmt werden. Hier besteht trotz Novellierung
weiterhin erheblicher Handlungsbedarf.

Der VDI - Sprecher, Gestalter, Netzwerker

Ingenieure brauchen eine starke Vereinigung, die sie bei ihrer
Arbeit unterstützt, fördert und vertritt. Diese Aufgabe übernimmt der
VDI Verein Deutscher Ingenieure. Seit über 150 Jahren steht er
Ingenieurinnen und Ingenieuren zuverlässig zur Seite. Mehr als 12.000
ehrenamtliche Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur
Förderung unseres Technikstandorts. Das überzeugt: Mit 152.000
Mitgliedern ist der VDI die größte Ingenieurvereinigung Deutschlands.



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Ihr Ansprechpartner in der VDI-Pressestelle:
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Telefon: +49 211 6214-383
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E-Mail: dadomo@vdi.de

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Datum: 27.06.2014 - 14:39 Uhr
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