Anspruch auf Darlehensbearbeitungsgebühren auch für Geschäftsdarlehen
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Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Verbraucherdarlehen anwendbar.
Nach Rechtsauffassung des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen aus Frankenberg/Eder ? Vertrauensanwalt der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. ? ist die Entscheidung auch auf Geschäftsdarlehen übertragbar.
Rechtsanwalt Benedikt-Jansen: "Wir vertreten inzwischen rund 3000 Mandanten mit Verbraucherdarlehen, die im Normalfall ihre Bearbeitungsgebühren auch zurückbekommen haben." "Fragen der Verjährung sind noch offen", so der Mitarbeiter, Rechtsanwalt Michael Dorst. "Allerdings steht auch hier die Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Ende Oktober diesen Jahres an."
Mehrere Amts- und Landgerichte haben Banken und Sparkassen bereits dazu verurteilt auch die erhobenen Bearbeitungsgebühren bei Unternehmensdarlehen zurückzuzahlen (Landgericht Itzehoe, AZ: 7 66/13, noch nicht rechtskräftig; Amtsgericht Nürnberg, AZ: 18 C 3194/13 und Amtsgericht Mönchengladbach, AZ: 4 C 337/13).
"Wir meinen, dass die Entscheidung des BGHs zu Verbraucherdarlehen insoweit auf Firmendarlehen übertragbar ist. Dies gilt für den Fall, dass die Bank die Bearbeitungsgebühr im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen erhoben und nicht mit dem Unternehmer individuell vereinbart hat. Dann greifen die in das bürgerliche Gesetzbuch eingearbeiteten Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB), die ganz klare Regelungen zu den Anforderungen an Transparenz und Eindeutigkeit auch der Klauselwerke der Kreditinstitute festgeschrieben haben."
"Danach kann es nur eine Frage der Zeit sein, bis der Bundesgerichtshof auch diese Rechtsfrage abschließend entscheidet. Wir vertreten jedenfalls die Auffassung, dass das höchste deutsche Zivilgericht wiederum zu Gunsten des Kunden der Bank entscheiden wird, so die Rechtsanwälte Benedikt-Jansen und Dorst." ? Wir dürfen gespannt sein.
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Datum: 27.06.2014 - 17:10 Uhr
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