Selbsthilfe des Nachbarn / Er bestellte einen Fachmann zum Rückschnitt der grenzübergreifenden Bäume (FOTO)
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(ots) -
Ein Grundstückseigentümer hatte alles versucht, was man nur
versuchen kann, um seinen Nachbarn zum Beschneiden der über die
gemeinsame Grenze herausragenden Bäume zu bewegen. Er nahm mehrfach
mündlich Kontakt auf, er stellte seine Forderungen schriftlich. Doch
nichts geschah, der Betroffene reagierte einfach nicht. Die Äste an
der 100 Meter langen gemeinsamen Grundstücksgrenze ragten zum Teil
bis sieben Meter herüber und sorgten für einen starken Nadel- und
Laubbefall. Schließlich wollte der Geschädigte nicht länger warten.
Er bestellte einen professionellen Baumdienst, der die Arbeiten zum
Preis von über 6.000 Euro vornahm. Die Rechnung sandte er an den
widerspenstigen Eigentümer der Bäume. Nach Auskunft des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS musste der Betroffene für die Arbeiten
aufkommen. Der Nachbar habe ihn durch den Auftrag an die Firma von
einer Verbindlichkeit befreit, die eigentlich ihn betroffen habe.
Wegen der Höhe des Betrages hatte das Gericht keine Bedenken, das sei
angemessen.
(Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen 3 U 631/13)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
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Datum: 30.06.2014 - 09:00 Uhr
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