Vorsicht mit Alkohol am Lenker
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begeht ab 1,6 Promille - oder wenn der Radfahrer seine Fahrweise
offensichtlich nicht mehr kontrollieren kann - eine Straftat. Dafür
gibt es zwei Punkte und eine Geldstrafe von etwa einem
Monatsnettogehalt. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese
nicht besteht, verliert auch seine Fahrerlaubnis.
Auch im Urlaub sollten sich Radfahrer über die Promillegrenzen im
Reiseland informieren. Nach Informationen des ADAC drohen unter
Umständen erhebliche Bußgelder. In Italien, Frankreich, Kroatien, der
Schweiz oder den Niederlanden sind am Lenker 0,5 Promille erlaubt,
die Bußgelder variieren zwischen 65 Euro (Kroatien) und 500
Euro(Italien). Österreich hat mit 0,8 Promille die höchste
Toleranzschwelle. Wer mit einem höheren Alkoholwert erwischt wird,
muss dort mit Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. In Tschechien liegt
die Grenze bei 0,0 Promille - Urlauber sollten das Rad nach
Alkoholgenuss daher stehen lassen. Wer sich nicht daran hält, wird
mit einem Bußgeld ab 100 Euro belangt.
Besonders vorsichtig sollten Urlauber in Ländern sein, in denen es
keine Promillegrenze gibt (zum Beispiel in Großbritannien, Irland,
Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden). Hier ist Fahrradfahren
verboten, wenn der Radfahrer alkoholbedingt nicht mehr in der Lage
ist, das Rad sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem
Fahrverhalten können Bußgelder bis zu 2 000 Euro (Irland) verhängt
werden.
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Tel.: +49 (0)89 7676 2412
katharina.luca@adac.de
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Datum: 03.07.2014 - 11:20 Uhr
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