Liste der Berufskrankheiten wird erweitert

Liste der Berufskrankheiten wird erweitert

ID: 108134

Liste der Berufskrankheiten wird erweitert



(pressrelations) - >
Die Liste der Berufskrankheiten (BKen) ist um fünf weitere Krankheitsbilder ergänzt worden. Seit 1. Juli 2009 können damit folgende Krankheitsbilder als Berufskrankheiten anerkannt werden, wenn die berufliche Verursachung bestätigt ist:

Gonarthrose - der vorzeitige Verschleiß der knorpeligen Gelenkflächen im Knie (BK-Nr. 2112)

Lungenfibrose (entzündliche Krankheit der Lunge) durch extreme und langjährige Einwirkungen von Schweißrauchen und Schweißgasen ("Siderofibrose") (BK-Nr. 4115)

Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol (Bk-Nr. 1318)

Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (BK-Nr. 4113)

Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfasern und PAK (BK-Nr. 4114)


Ob und welche Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden, hängt wesentlich von der Entwicklung der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und der hierauf bezogenen medizinischen Forschung ab. Grundsätzlich gilt: Als Berufskrankheiten (BK) kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Berufsgruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Liegen die entsprechenden Erkenntnisse vor, so nimmt die Bundesregierung auf Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten beim Bundesarbeitsministerium die entsprechenden Erkrankungen in die Liste der Berufskrankheiten auf.

Diese Krankheiten - z. B. Gonarthrose oder Lungenkrebs - können auf arbeitsbedingten Ursachen beruhen. Häufig bestehen aber auch andere Ursachen. Drei der neuen Berufskrankheiten (BK-Nrn. 2112, 4113, 4114) enthalten ausdrückliche Dosis-Grenzwerte, um eine Abgrenzung zu ermöglichen. Sie benennen Intensität und Dauer der arbeitsbedingten Exposition, die zur Verursachung der Erkrankung ausreicht. Für die beiden anderen neuen Berufskrankheiten sind die Dosis-Wirkungs-Beziehungen in den Wissenschaftlichen Begründungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten näher beschrieben.


Besonders wichtig ist die Regelung des Dosis-Grenzwertes bei der Gonarthrose, an der gerade ältere Menschen häufig leiden. Für die Anerkennung als Berufskrankheit ist eine Lebensdosis von 13.000 Arbeitsstunden kniebelastender Tätigkeit erforderlich; hierbei zählen nur Arbeitsschichten mit mindestens einer Stunde Arbeit im Knien oder in der Hocke.

Diese Lebensdosis erfüllt beispielsweise ein Installateur, der jährlich in 200 Arbeitsschichten je 2 Stunden kniebelastend tätig war, nach 32,5 Jahren; ein Fliesenleger mit je 4 Stunden pro Arbeitsschicht bereits nach der Hälfte der Zeit, also in 16,25 Jahren.

Wie auch bei anderen Berufskrankheiten gilt für die fünf neuen Tatbestände eine rückwirkende Anerkennung, die allerdings durch einen Stichtag begrenzt wird. Nur für die BK 1318 gilt keine Begrenzung, weil Erkrankungen durch Benzol bereits seit 1925 als Berufskrankheiten anerkannt sind.

Bei den anderen vier Tatbeständen richtet sich der Stichtag nach dem Veröffentlichungszeitpunkt der jeweiligen wissenschaftlichen Empfehlungen. Für die BK 4113 ist das der 30.11.1997, für die anderen drei Krankheitsbilder der 30. 09. 2002. Für die Versicherten bedeutet dies: Eine Berufskrankheit kann nicht anerkannt werden, wenn die Erkrankung bereits vor dem Stichtag eingetreten war.

Das heißt, wenn ein Fliesenleger schon vor 2002 medizinisch diagnostiziert an einer Gonarthrose gelitten hat, kann diese nicht mehr als Berufskrankheit anerkannt werden.

Aufgehoben wurde die Stichtagsregelung für die "Bergmanns-Bronchitits" (BK-Nr 4111). Damit sind viele früher im Steinkohlebergbau tätige Bergleute jetzt nicht mehr von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen.

Wer meldet eine Berufskrankheit?
Wenn Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht, müssen Ärzte, Krankenkassen und Unternehmer dies dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Betroffene Versicherte können auch selbst einen Antrag stellen. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft den Fall, indem sie alle verfügbaren Daten auswertet. Bei anerkannter Berufskrankheit haben Versicherte Anspruch auf Heilbehandlung und bei Minderung seiner Erwerbsfähigkeit auf eine entsprechende Rente. Gegen ablehnende Bescheide können Versicherte Widerspruch bei ihrem Unfallversicherungsträger und bei erfolglosem Widerspruch Klage vor dem Sozialgericht einlegen.



Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: Stefan BoltzUnternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Konjunkturkrise belastet Kennzahlen der BÖWE Group im ersten Halbjahr 2009 Renditen sind trotz Krisenzeiten möglich
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 05.08.2009 - 12:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 108134
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 378 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Liste der Berufskrankheiten wird erweitert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wie erholsam ist der Feierabend? - Umfrage der Präventionskampagne 'Denk an mich. Dein Rücken' ...
Endlich Feierabend! Zeit, um auszuruhen, mit Freunden und Familie zusammen zu sein und den Hobbys nachzugehen. Aber gelingt es Berufstätigen, sich im Feierabend ausreichend von ihrem Arbeitstag zu erholen? Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel aller Befragten (62 Prozent) antworteten darauf in ei

Wandel der Arbeitswelt birgt Chancen und Risiken ...
Kommentar zum Grünbuch "Arbeiten 4.0" des Bundesarbeitsministeriums veröffentlicht Der Wandel der Arbeitswelt birgt aus Sicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Chancen und Risiken für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit. Das geht aus einem Kommentar zum Grünbuch "A

Nationale Präventionskonferenz konstituiert sich ...
Heute hat sich die Nationale Präventionskonferenz (NPK) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen von Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung konstituiert. Damit ist auch der Startschuss für eine nationale Präventionsstrategie gefallen, die von diesem neu gegründ


Weitere Mitteilungen von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV


Konjunkturkrise belastet Kennzahlen der BÖWE Group im ersten Halbjahr 2009 ...
> Operativer Cashflow deutlich über Vorjahr Mitarbeiterzahl 2009 um 7% gesenkt Konzernumsatz im ersten Halbjahr um 2% unter Vorjahresniveau Auftragseingang und Umsatz im zweiten Quartal konjunkturbedingt unter Vorjahr EBIT im ersten Halbjahr bei 3,6 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro)

AXA Investment Managers vereinheitlicht Namensgebung der klassischen Aktienfonds ...
AXA Investment Managers vereinheitlicht die Fondsnamen der Flagschifffonds des qualitativen Aktienmanagements und stärkt damit die Wiedererkennbarkeit der Aktienexpertise. Die Umbenennung resultiert aus der Entscheidung, das klassische Aktienmanagement (AXA Framlington, Equity Convictions und Tale

CFTC lässt Eurex Clearing als Multilateral Clearing Organization (MCO) zu ...
> CFTC-Order genehmigt OTC-Funktionalitäten von Eurex Clearing für US-Markt Eurex Clearing hat heute bekannt gegeben, dass die US-Aufsichtsbehörde CFTC (Commodity Futures Trading Commission) Eurex Clearing am 31. Juli 2009 als Multilateral Clearing Organization (MCO) anerkannt hat. Durch d

Deutschland darf nicht länger gleichstellungspolitisches Entwicklungsland bleiben ...
> Zu der Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), nach der die Diskriminierung von Frauen in den Führungsetagen fast unverändert anhält, erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Caren Lay: Die Ergebnisse der Studie sind erschreckend. Deutschland entpuppt sich ab


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z