Novellierte Richtlinie zur nuklearen Sicherheit unterstützt hohes deutsches Sicherheitsniveau
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deutscher Anlagen durch die heute (8.7.) vom Rat der Europäischen
Union angenommene Novelle der Richtlinie zur nuklearen Sicherheit
bestätigt. Die am 11. Juni 2014 bereits vom Ausschuss der Ständigen
Vertreter der Mitgliedstaaten beschlossene Richtlinie legt
anspruchsvolle Sicherheitsziele für nukleare Neu- und Bestandsanlagen
fest und erhöht die Transparenz im Bereich der nuklearen Sicherheit.
Darüber hinaus sieht die Richtlinie ein System von europäischen Peer
Reviews vor, die ab 2017 mindestens alle sechs Jahre ausgeführt
werden müssen.
"Die deutschen kerntechnischen Anlagen entsprechen bereits heute
den Sicherheitszielen, die in der überarbeiteten EU-Richtlinie
gesetzt werden. Das hohe Sicherheitsniveau kerntechnischer
Einrichtungen in Deutschland wurde unter anderem durch die guten
Ergebnisse der deutschen Kernkraftwerke bei dem EU-Stresstest und dem
dabei absolvierten Peer Review Prozess belegt", erklärt Dr. Ralf
Güldner, Präsident des DAtF.
Die Richtlinie ergänzt Direktive 2009/71/Euratom. Der Europäische
Rat hatte im März 2011 den Auftrag erteilt, die bestehenden
regulatorischen Rahmenbedingungen zur nuklearen Sicherheit zu
überprüfen und gegebenenfalls Verbesserungen vorzunehmen. Die
Richtlinie tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Union in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten drei
Jahre Zeit, um sie in ihre nationale Gesetzgebung zu überführen.
Pressekontakt:
Nicolas Wendler
Tel.: 030 498555-20
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Datum: 08.07.2014 - 13:46 Uhr
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