Ostbeauftragte Gleicke: Heimkinderfonds Ost finanziell abgesichert - Betroffene sollen bis 30. September Ansprüche anmelden
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Bürgerinnen und Bürger, denen während des Aufenthaltes in einem DDR-Kinderheim Unrecht widerfahren ist und die deshalb Anspruch auf Leistungen aus dem Heimkinderfonds Ost anmelden möchten, müssen sich bis zum 30. September 2014 bei den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen melden.
Iris Gleicke betont: "Das geht unbürokratisch und schnell: Sie müssen nicht extra zu den Behörden gehen und auch keinen komplizierten Antrag ausfüllen. Ein formloses Schreiben genügt, um die Frist einzuhalten."
Die in jedem Bundesland zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen finden Sie hier.
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Datum: 09.07.2014 - 14:53 Uhr
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Berlin
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Finanzwesen
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