Bundesverfassungsgericht vor Entscheidung über strafrechtliche Anklage gegen ehemaligen Microsoft CEO
ID: 1083157
Wurden die Grundrechte des Strafantergstellers verletzt?
In der jüngeren Vergangenheit wurden zahlreiche Fälle bekannt, bei denen Microsoft Strafanträge gegen vermeintliche Verletzer von Marken- oder Urheberrechten unter Verweis auf das Echtheitszertifikats-Urteil des BGH stellte. Stellt das Bundesverfassungsgericht nun fest, dass die Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt wurden, wird die Justiz in einem Strafverfahren gegen die Beschuldigten auch aufarbeiten, ob das Echtheitszertifikats-Urteil des Bundesgerichtshofes auf Prozessbetrug basiert.
Über den Beschwerdeführer:
Heiko Maniero war mehrere Jahre als Gebrauchtsoftware-Händler tätig. Er ist Jurist, und berät als Justiziar gegenwärtig mehrere Händler von gebrauchter Hard- und Software. Sein juristischer Arbeitsschwerpunkt ist gebrauchte Software im Allgemeinen und insbesondere in den Bereichen OEM-, SB-, MAR- und Volumenlizenzen. Er ist weiter als EDV-Sachverständiger mit dem Schwerpunkt auf Softwarelizenzen tätig, sowie Sachverständiger für IT-Forensik und Datenschutzbeauftragter.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Südmährenstr. 42, 85586 Poing
Datum: 11.07.2014 - 08:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1083157
Anzahl Zeichen: 1890
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Heiko Maniero
Stadt:
Poing
Telefon: 0178-7274376
Kategorie:
IT & Hardware & Software & TK
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 456 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesverfassungsgericht vor Entscheidung über strafrechtliche Anklage gegen ehemaligen Microsoft CEO"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
unlawful.de - der Blog. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).