Jörg-Uwe Hahn: ?Die meisten Zuwendungen kamen Einrichtungen für Kinderhilfe und für Menschen mit besonderen Erkrankungen zugute?
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Jörg-Uwe Hahn: "Die meisten Zuwendungen kamen Einrichtungen für Kinderhilfe und für Menschen mit besonderen Erkrankungen zugute"
"Im Jahr 2008 erhielten 1.282 gemeinnützige und soziale Einrichtungen finanzielle Zuweisungen durch die hessische Justiz. Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängten im Jahr 2008 Geldauflagen in Höhe von 8,2 Millionen Euro, die größtenteils direkt der Arbeit der verschiedenen Verbände und Vereine zugute kamen", erklärte der Hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn zu den heute vom Justizministerium veröffentlichten Zahlen.
Insgesamt flossen über 6 Millionen Euro zu Gunsten gemeinnütziger und sozialer Einrichtungen und etwa 2 Millionen Euro zu Gunsten der Staatskasse (allgemeiner Haushalt). Die meisten Zuwendungen erhielten Kinderhilfseinrichtungen mit rund 923.000 Euro und Einrichtungen zur Hilfe bei besonderen Erkrankungsformen (z. B. Krebshilfe) mit etwa 667.000 Euro, Behinderteneinrichtungen mit rund 577.000 Euro, Haftentlassenen-, Straffälligen- bzw. Bewährungshilfevereinigungen mit über 570.000 Euro, Einrichtungen für Zielgruppen im Ausland, darunter Unicef und Amnesty International, mit über 321.000 Euro sowie Opferhilfeeinrichtungen mit über 303.000 Euro.
"Mit diesen Zuweisungen werden beispielsweise Einrichtungen, die sich der Kriminalprävention oder dem Opferschutz widmen, in ihrer wichtigen Aufgabe unterstützt", erläuterte Justizminister Hahn.
"Die Betroffenen müssen sich durch die Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung noch einmal das von ihnen begangene Unrecht vor Augen führen und sich mit den Folgen ihrer Tat auseinandersetzen. Zugleich leisten sie Wiedergutmachung für die Allgemeinheit", betonte Minister Hahn abschließend.
Insgesamt erhielten:
175 Kinderhilfswerke, Hilfen für Kinder und Jugendliche (ohne Behinderteneinrichtungen) 922.956,41 ?
85 Krankeneinrichtungen 666.830,00 ?
112 Behindertenwerkstätten, -einrichtungen, -vereine 576.939,29 ?
43 Haftentlassenen-, Straffälligen- bzw. Bewährungshilfevereinigungen 550.710,00 ?
100 Einrichtungen zum Umweltschutz, Tierschutz 347.579,00 ?
93 Soziale Hilfseinrichtungen 334.261,00 ?
40 Hilfen für Zielgruppen im Ausland (darunter zB Unicef) 320.950,00 ?
83 Kirchliche Einrichtungen 312.876,70 ?
130 Vereinigungen mit kultureller Zielsetzung (Fördervereine von Schulen, Museen, Bildungseinrichtungen usw.) 309.998,25 ?
43 Vereinigungen für Verkehrssicherheit auf Straße und Gewässern, Unfallursachenforschung 307.260,00 ? 2
23 Opferhilfeeinrichtungen 303.608,00 ?
54 Drogen- und Suchtgefährdetenhilfen (z. B. Drogenhilfe, anonyme Alkoholiker, Drogenberatungen) 295.355,68 ?
56 Frauenspezifische Einrichtungen 248.745,00 ?
106 sonstige gemeinnützige Einrichtungen 241.211,03 ?
40 Rettungsdienste (DRK usw.) 193.315,61 ? 2
0 Ehe- und familienspezifische Einrichtungen 100.435,25 ?
38 Sportvereine (ohne Behinderten- oder Versehrtensportvereine) 61.430,00 ?
12 Einrichtungen der Altenhilfen, -heime, -vereine 61.250,00 ?
29 Kommunen und kommunale Einrichtungen (Gemeinden, Jugendämter, Sozialämter, LWV) 48.895,00 ?
Zwischensumme: 6.204.606,22 ?
Staatskasse 2.044.209,75 ?
Gesamtsumme: 8.248.815,97 ?
Hinweis: Strafverfahren können nach § 153a StPO gegen Geldauflage eingestellt werden, wenn die Schwere der Schuld nicht entgegensteht und die Zahlung der Geldauflage das öffentliche Interesse an einer Verurteilung entfallen lässt. Bei Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt die Zahlung einer Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung als Bewährungsauflage in Betracht, wenn diese der Genugtuung für das begangene Unrecht dient (§ 56b StGB). Die Entscheidung darüber, an welche gemeinnützige Organisation die Geldauflage zu zahlen ist, treffen die zuständigen Richter und Staatsanwälte nach pflichtgemäßem Ermessen.
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Datum: 06.08.2009 - 00:47 Uhr
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