EEG-Reform: Transparenter Konsultationsprozess für Ausschreibung der Förderhöhe gestartet
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"Wir haben inzwischen 25 Prozent Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung und in den nächsten Jahren werden sie zur dominierenden Stromerzeugungsquelle in Deutschland. Mit der jetzigen, grundlegenden Reform des EEG machen wir die erneuerbaren Energien fit für die Zukunft. Mit Hilfe der Ausschreibungen wollen wir die Förderhöhe wettbewerblich bestimmen und Überförderung abbauen. Diesen Systemwechsel zu Ausschreibungen wollen wir transparent und unter breiter Beteiligung der relevanten Akteure vollziehen", so Staatssekretär Baake.
Die Eckpunkte bilden die Grundlage für die Erarbeitung einer Verordnung der Bundesregierung, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. In 2015 sollen die ersten Ausschreibungsrunden durchgeführt werden. Ab 2017 soll die Förderhöhe grundsätzlich auch für die anderen erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Die anstehenden Pilotausschreibungen werden hierfür wichtige Erfahrungswerte liefern.
Grundlage der Eckpunkte bildet ein wissenschaftlicher Bericht eines Forschungskonsortiums bestehend aus Ecofys, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und der Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner, die das BMWi bei der Ausgestaltung der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wissenschaftlich unterstützen.
Bis zum 22. August 2014 können nun schriftliche Stellungnahmen, Anregungen und Ideen zu den Eckpunkten und zum wissenschaftlichen Bericht an ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de geschickt werden.
Alle Unterlagen finden Sie hier.
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Datum: 14.07.2014 - 09:38 Uhr
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