Medikamente sind keine Urlaubssouvenirs

Medikamente sind keine Urlaubssouvenirs

ID: 1084470
(ots) - Reisende sollten darauf verzichten, im Ausland
Medikamente zu kaufen. "Medikamente sind keine Urlaubssouvenirs. Denn
erstens steigt im Ausland das Risiko, unwissentlich ein gefälschtes
Arzneimittel zu kaufen. Zweitens gelten strenge Zollbestimmungen für
die Einfuhr von Medikamenten", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der
Bundesapothekerkammer.

Weltweit sind nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 8
bis 10 Prozent aller Medikamente gefälscht. In ärmeren Ländern ist
das Risiko für Arzneimittelfälschungen besonders groß.
Arzneimittelfälschungen enthalten einen anderen Wirkstoff als
deklariert, den angegebenen Wirkstoff in einer anderen Konzentration
oder gar keinen Wirkstoff. Benkert: "Auch falls ein Medikament im
Ausland preiswerter ist: Die Schnäppchenjagd kann lebensgefährlich
sein." Die Gefahr, im Ausland ein gefälschtes Medikament zu kaufen,
ist besonders auf Wochenmärkten oder bei fliegenden Händlern sehr
groß.

Bei der Einreise in die EU dürfen Urlauber nur die Menge an
Medikamenten mitführen, die für ihren persönlichen Bedarf bestimmt
ist. Als Faustregel gelten dabei eine Packung bzw. der Bedarf für
maximal drei Monate pro Medikament. Urlauber dürfen aus dem Ausland
keine Medikamente für andere Personen oder für gewerbliche Zwecke
mitbringen. Arzneimittelfälschungen und Dopingmittel dürfen generell
nicht eingeführt werden. Auch einige Präparate, die im Ausland frei
gehandelt werden, können in Deutschland unter das Arzneimittelrecht
fallen. Dazu gehören zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln, hoch
dosierte Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Mittel. Alle diese
Präparate werden vom Zoll konfisziert und der Reisende kann bestraft
werden.

Wer dauerhaft Medikamente braucht, sollte im Urlaub ausreichend
große Mengen mitnehmen oder sich diese ggf. im Voraus vom Arzt


verordnen lassen. Flugreisende sollten beachten, dass Flüssigkeiten,
Cremes oder Sprays nur in begrenzter Menge mit an Bord gebracht
werden dürfen. Für stark wirksame Schmerzmittel und andere
Betäubungsmittel sollte ein ärztliches Attest mitgeführt werden.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc,
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel. 030 40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de

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Datum: 15.07.2014 - 12:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Freizeitindustrie



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