Zeugnisrecht kompakt

Zeugnisrecht kompakt

ID: 1084770

Seminar des Behörden Spiegel am 04.09.14, in Bonn



(PresseBox) - Zeugnisrecht kompakt
Arbeitszeugnisse im ?Zeitalter? von Facebook, Google und Co.
04. September 2014, Bonn
Das Zeugnisrecht gehört zu den schwierigen und wichtigen Rechtsgebieten im Bereich des Arbeitsrechts. In der Statistik der Arbeitsgerichtsbarkeit belegt dieses Rechtgebiet den 3. Platz bei den Zeugnis-Streitigkeiten vor deutschen Arbeitsgerichten. Das Arbeitszeugnis hat entscheidende Bedeutung für die berufliche Entwicklung in dem nach wie vor angespannten Arbeitsmarkt. Korrektes Zeugnisschreiben ist rabulistische Kunst und verlangt vertiefte rechtliche Kenntnisse, feinsinniges Sprachverständnis und diplomatisches Fingerspitzengefühl. Viele Arbeitgeber sind damit oft rechtlich überfordert. Daher sind heute auch die rechtssicheren Zeugnis-Muster so wichtig. Andererseits kennen und nutzen viele Arbeitgeber die sozialen Medien als Erkenntnisquellen über die Bewerber-/innen. Es muss heute als üblich angesehen werden, dass die Bewerber-/innen ?gegoogelt? werden oder bei Facebook und Co. wird über die Personen, die ein Arbeitsverhältnis anstreben, recherchiert.
Der § 35 TVöD/TV-L hat das Zeugnisrecht im Tarifrecht neu geregelt. Der Referent wird in diesem Seminar auf die strukturellen Neuerungen eingehen und die Unterschiede aufzeigen. Gleichzeitig wird er Rechtsprechung zum Zeugnisrecht vorstellen. Abgrenzungen zum gesetzlichen Zeugnisrecht (§ 109 GewO) werden ebenso besprochen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die ?verbotene Zeugnissprache? sein. Auch werden ausführliche Zeugnis-Muster zur Verfügung gestellt und besprochen. Zuletzt wird der Referent zu den aktuellen Themen der Nutzung der sozialen Medien (?social media? versus Zeugnisrecht) eingehen.
Themenüberblick, 10:00-15:00 Uhr:
? Rechtliche Grundlagen des Zeugnisrechts und Strukturfragen
- § 35 TVöD
- § 35 TV-L
- § 109 GewO
- Zeugnisse im Ausbildungsbereich
? Formale Anforderungen an das Arbeitszeugnis


? Prozessuale Hinweise im Zeugnisrechtsstreit
? Die ?Code-Sprache? im Zeugnisrecht und die ?Schulnoten?
? Haftungsfragen für den Aussteller
? Besprechung der umfangreichen Musterformulierungen
? Fragen und Diskussion
Referent:
Rechtsanwalt Jürgen Kutzki, Dipl.-Verwaltungswirt, Mediator
? Mitherausgeber des TVöD-Kommentars Dörring/Kutzki, Springer-Verlag, Heidelberg, 2006
? Mitautor des TVöD-/TV-L-Kommentars, Beck-Verlag, München, 2013
? Autor zahlreicher Fachaufsätze zu arbeitsrechtlichen Themen und dem öffentlichen Dienstrecht
? Berater von oberen Bundes- und Landesbehörden im öffentlichen Dienstrecht
? Experte im Eingruppierungsrecht
Ort:
Gustav-Stresemann-Institut
Langer Grabenweg 68, 53175 Bonn
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.gsi-bonn.de
Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=5276

Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.
Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 15.07.2014 - 16:26 Uhr
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