Situation außer Kontrolle: Schockierendes Video enthüllt katastrophale Zustände in rumänischen Tierheimen
VIER PFOTEN fordert neues Streunerhunde-Gesetz
In den besuchten Tierheimen wurden bis zu 29 Gesetzesverstöße dokumentiert. Tote Hunde lagen zwischen noch lebenden Tieren (7 Prozent der besuchten Tierheime), überfüllte Zwinger (47 Prozent), Futter gemischt mit Müll, Urin und Exkrementen auf dem Boden der Hundezwinger (74 Prozent), Abwasser, das durch die Zwinger rann (63 Prozent), Hündinnen und ihre Welpen, die zusammen mit anderen Hunden gehalten wurden (42 Prozent). Außerdem wurden Blutspuren in vielen Käfigen sowie blutende und kranke Hunde in mehreren Tierheimen beobachtet und durch Videoaufnahmen dokumentiert. Diese Gesetzesverstöße sind nicht nur gesundheitsschädlich für die Tiere und Pfleger, sondern auch für die Bevölkerung, besonders weil es sich um öffentlich zugängliche Bereiche handelt.
„Unser Report enthüllt katastrophale Mängel in rumänischen Tierheimen. Humane Haltungsbedingungen haben wir praktisch nicht vorgefunden. Die Situation ist außer Kontrolle“, betont Gabriel Paun, Kampagnendirektor bei VIER PFOTEN. Außerdem finden in Rumänien aktuell illegale Tötungen statt. „Obwohl die Anwendungsnormen des Gesetzes vom Bukarester Appellationsgericht am 20. Juni 2014 aufgehoben wurden, ist das Tötungsgesetz noch gültig. Wir appellieren noch einmal an die rumänische Regierung, mit uns und allen relevanten Interessensvertretern zu kooperieren und das Tötungsgesetz durch eine Dringlichkeitsverordnung abzuschaffen, die für sichere Straßen ohne Tötungen sorgt.“
Rechtlicher Hintergrund:
Die Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001 zur Regelung des nationalen Streunerhundeprogramms trat im Jahr 2001 in Kraft, als die Tötungen in Rumänien begannen. Sie soll das nationale Streunerhunde-Programm, die Situation der Streunerhunde und die Art, wie sie getötet werden, kontrollieren. Sie definiert die Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen der Hunde und die Mittel, Werkzeuge und Substanzen, die bei Tötungen verwendet werden müssen. Nach mehreren Novellierungen wurde am 26. September 2013 das Gesetz 258/2013 verabschiedet, das die Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001 ergänzte.
Die durch das Gesetz 258/2013 ergänzte Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001 erlaubt das Töten eines Hundes, der nicht, nachdem er gefangen wurde, innerhalb von 14 Tagen adoptiert oder von seinem rechtmäßigen Besitzer abgeholt wird. Die Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001 in der durch das Gesetz 258/2013 geänderten Fassung war jedoch erst anwendbar, als die Anwendungsnormen im Dezember 2013 in Kraft traten. Seit die Anwendungsnormen der Dringlichkeitsverordnung Nr. 155/2001 in der durch das Gesetz 258/2013 geänderten Fassung vom Bukarester Appellationsgericht am 20. Juni aufgehoben wurden, ist die Tötung von Streunerhunden nicht mehr legal.
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YouTube-Video: http://youtu.be/-q-w5yNBm8c
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Datum: 16.07.2014 - 11:39 Uhr
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