Einführung in das Beihilfenrecht
Seminar des Behörden Spiegel am 10.09.2014, in Frankfurt a.M.
10. September 2014, Frankfurt a.M.
08. Oktober 2014, Hamburg
19. November 2014, München
Staatliche Beihilfen können erhebliche wirtschaftliche Risiken für die gewährende Behörde und das empfangende Unternehmen begründen. Häufig bleibt das Phänomen der Beihilfe unerkannt ? in vielen Fällen gewähren staatliche Stellen gegenüber Unternehmen wirtschaftliche Vorteile, die unter das Beihilfeverbot fallen, ohne sich hierüber bewusst zu sein. Aktuell umstrittene Fälle sind Polizeischutz im Umfeld von Fußball-Ligaspielen, die Veräußerung staatlicher Grundstücke unter Verkehrswert, Befreiungen von Energiekosten oder zahlreiche Fälle regionaler Wirtschaftsförderung. Nach der jüngeren Rechtsprechung können auch Wettbewerber von Beihilfeempfängern die Rückzahlung erhaltener Beihilfen gerichtlich durchsetzen. ?Private Enforcement? ist das Stichwort. Damit erhält das Beihilfenrecht eine fundamental andere Bedeutung für staatliche Stellen, Beihilfeempfänger und ihre Konkurrenten.
Das Seminar vermittelt das notwendige Grundlagenwissen ? auch für Nichtjuristen, um Beihilfen rechtssicher zu identifizieren und bietet einen Überblick über die jüngste Rechtsentwicklung. Die Rechtsschutzmöglichkeiten für Wettbewerber werden ebenso erläutert wie Konfliktvermeidungsstrategien aus Sicht staatlicher Stellen.
Der Referent ist beratend und forensisch im öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig und lehrt Vergaberecht an der Bauhaus-Universität in Weimar. Aktuell ist er als Prozessbevollmächtigter mit zahlreichen Verfahren am Europäischen Gericht befasst, die sich gegen das Beihilfeprüfverfahren der EU-Kommission wegen der deutschen EEG-Umlage wenden.
Themenüberblick, 10:00 ? 15:30 Uhr:
? Was sind Beihilfen?
Eine Einführung in das EU-Beihilfenrecht anhand von Beispielen aus der Beratungspraxis
? Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der nicht notifizierten Beihilfe?
Eine Analyse des Durchführungsverbots und seiner rechtspraktischen Konsequenzen
? Welchen Rechtsschutz können private Dritte gegen Beihilfen in Anspruch nehmen?
Eine Erläuterung der nach europäischem und deutschem Recht zur Verfügung stehenden Rechtsmittel
? Wie können Konflikte vermieden werden?
Empfehlungen zum Umgang mit Informationsgesuchen, Konkurrentenklagen und Maßnahmen der EU-Kommission
? Fragen und Antworten, Diskussion
Referent:
Prof. Dr. Heiko Höfler, Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei Bird & Bird LLP
Orte:
Kanzlei Bird & Bird LLP
Taunusanlage 1, 60329 Frankfurt a.M.
Kanzlei Bird & Bird LLP
Großer Grasbrook 9, 20457 Hamburg
Kanzlei Bird & Bird LLP
Maximiliansplatz 22, 80333 München
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.twobirds.com/german
Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt.
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=5347
Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst
Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.
Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).
Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.
Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 16.07.2014 - 16:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1085390
Anzahl Zeichen: 5108
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Bonn
Kategorie:
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