Rheinische Post: Kommentar /
Im Zweifel für Versicherer
= Von Antje Höning
ID: 1085450
der Bundesgerichtshof werde ihnen ein Schlupfloch öffnen, durch das
sie aus ihrem ungeliebten Vertrag aussteigen können, hat sich nicht
erfüllt. Die Richter erklärten, die zwischen 1995 und 2007
geschlossen Verträge seien gültig, obwohl Kunden erst spät über ihr
Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Andernfalls hätten Millionen ihre
Verträge abschlagfrei kündigen können, das hätte manchen Anbieter
ruiniert. Im konkreten Fall hat es der Kunde den Richtern leicht
gemacht, die Klage abzuschmettern. Doch auch sonst können sich
Versicherer darauf verlassen, dass Richter und Politik im Zweifel
gegen den Verbraucher entscheiden. Die Versicherer müssen ihre
Provisionen nicht offenlegen, sie müssen nicht mehr die Hälfte der
Bewertungsreserven auszahlen, sie müssen kaum Zinsen garantieren. Am
Kernproblem kann der hilfswillige Staat nichts ändern: Seit die
Erträge schwinden, der Steuer- und Krankenversicherung unterworfen
werden, lohnt sich eine Lebensversicherung kaum noch. Das neue
Geschäftsmodell muss die Branche selbst suchen.
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Datum: 16.07.2014 - 21:00 Uhr
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