Trotz BGH-Urteil: Lebensversicherungen können rückabgewickelt werden
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Die Möglichkeit Lebensversicherungen aus den Jahren 1998-2007 wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung rückabzuwickeln bleibt bestehen und wird vom Urteil des BGH am 17. Juli nicht berührt.
Alexander Meyer vom Anwaltsbüro47 in Augsburg erklärt: "Hier ist es wichtig auf die Details zu achten: der BGH hat nur entschieden, dass ein Widerruf nicht möglich ist, wenn der Verbraucher sämtliche vorgeschriebenen Unterlagen einschließlich einer fehlerfreien Widerrufsbelehrung erhalten hat. Davon unberührt ist die Möglichkeit seine Lebensversicherung aus der Zeit von 1998-2007 zu widerrufen und rückabzuwickeln, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist."
Weitere Information und eine Checkliste dazu finden interessierte Verbraucher unter www.lebensversicherung-rückabwicklung.de. Sollte der Check positiv ausfallen, prüft die Kanzlei von Alexander Meyer kostenfrei die Versicherungsunterlagen.
Das Team von Alexander Meyer im Anwaltsbüro47 hat hunderte von Mandanten bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen anwaltlich vertreten. Aufgrund der Entscheidung des BGH vom 07.05.2014 (IV ZR 76/11), in welcher die Befristung des Widerrufsrechts für ungültig erklärt wurde, können viele Verträge auch heute noch rückabgewickelt werden. Das bedeutet, dass der Kunde alle seine eingezahlten Beiträge mit Zinsen zurückbekommt. Das gilt unter Umständen sogar für bereits gekündigte Verträge.
Gut zu wissen: In vielen Fällen müssen Rechtsschutzversicherungen für die Kosten der Rückabwicklung aufkommen (http://www.anwaltsbuero47.de/rechtsschutz-lebensversicherung)
Die Allianz Versicherungsgruppe schätzt, dass in der fraglichen Zeitspanne 108 Millionen Verträge verkauft wurden, deren Beiträge sich bis heute auf über 400 Milliarden Euro summieren.
Durch die Zinsschwäche der vergangenen Jahre sind Lebensversicherungen als Mittel zur Altersvorsorge für viele Menschen unattraktiv geworden. Die vollmundigen Renditeversprechen der Gesellschaften sind inzwischen schmalen Gewinnen gewichen, die oft kaum die Inflation ausgleichen.
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Datum: 17.07.2014 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Alexander Meyer
Stadt:
Augsburg
Telefon: 0821-158812
Kategorie:
Recht und Verbraucher
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