Rheinische Post: Kommentar /
Strafmündigkeit ändern
= Von Christian Schwerdtfeger
ID: 1088645
Gewalttäter von einer privaten Sicherheitsfirma rund um die Uhr
überwachen ließ, offenbart die Hilflosigkeit des Rechtsstaates im
Umgang mit strafunmündigen Jugendlichen. 44 000 Euro kostete die
24-Stunden-Überwachung den Steuerzahler. Aber was blieb der Kommune
anderes übrig, um die Bevölkerung vor einem Intensivtäter zu
schützen, der als extrem gewalttätig gilt? Heime weigerten sich, ihn
aufzunehmen; fürs Jugendgefängnis war er mit seinen damals 13 Jahren
zu jung. Und genau da liegt das Problem: Immer wieder muss die
Polizei Jugendliche trotz nachweislich begangener Straftaten
laufenlassen, weil sie keine 14 Jahre alt und damit noch nicht
strafmündig sind. Teenager dürfen bis zu diesem Alter weitgehend
ungestraft stehlen oder Leute zusammenschlagen - und das wiederholt.
Die Sicherheitsbehörden sind machtlos gegen die Kriminalität der
unter 14-Jährigen. Damit sich das ändert, müsste die Strafmündigkeit
von 14 auf zwölf Jahre herabgesetzt werden. So ließe sich manche
Wiederholungstat verhindern.
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Datum: 24.07.2014 - 20:35 Uhr
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