Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Keine gegenseitige Schuldzuweisung
Stadt und Bürger in der Pflicht
Niclas Junker
ID: 1089707
der Opfer von Überschwemmungen ist, befindet. Soll er die Kommune an
den Pranger stellen? Natürlich. Eine Stadt muss doch wohl dafür
sorgen, Wassermengen bei starkem Regen vernünftig abzuleiten. Ob über
die Kanalisation oder Notwasserwege - egal. Hauptsache, die eigene
Garage wird nicht zum Notwasserweg. Aber ist nicht auch jeder für den
Schutz seiner Wohnung selbst verantwortlich? Natürlich. Was können
die Kommunen dafür, wenn der Bürger trotz Vorschrift kein
Rückstauventil installiert? Die Lösung liegt irgendwo in der Mitte.
Gesetzliche Vorschriften sind vom Bürger einzuhalten. Außerdem
erfordert es keinen besonderen Scharfsinn festzustellen, dass man
nicht ganz sicher vor Flutungen ist, wenn der eigene Wohnsitz tiefer
als die Straße liegt. Doch auch die Stadt muss handeln. Es kann nicht
sein, dass man sich als hilflos gegenüber der Mutter Natur hinstellt
und Überschwemmungen geschehen lässt. Noch befindet man sich in der
Nachdenkphase. Auf präsentierte Lösungen darf man gespannt sein. Die
Starkregenampel löst schließlich nicht alle Probleme.
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Datum: 28.07.2014 - 20:30 Uhr
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Bielefeld
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Politik & Gesellschaft
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