Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei und was nicht? (FOTO)

Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei und was nicht? (FOTO)

ID: 1089854

(ots) -
- Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. zeigt in einer neuen
Infografik was Polizisten in einer Verkehrskontrolle überprüfen
dürfen und welche Rechte Fahrer einfordern können

- Experten erklären, warum Verkehrsteilnehmer Atemalkohol- und
Drogenschnelltests verweigern sollten

Die Biergarten- und Festival-Saison ist in vollem Gange, weshalb
auch vermehrt Verkehrskontrollen der Polizei stattfinden. Schließlich
besteht gerade nach einem Konzert- oder Biergartenbesuch die Gefahr,
dass sich Verkehrsteilnehmer betrunken oder berauscht ans Steuer
setzen. Dennoch müssen sich Fahrer bei einer Verkehrskontrolle nicht
alles gefallen lassen. "Es gibt klare Regeln, die festlegen, was
Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu
zählen die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung
von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit
des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers",
erläutert Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands
für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) (www.bussgeldkatalog.org).
Der Blick in den Kofferraum, in das Handschuhfach oder gar in
mitgeführte Gepäckstücke ist Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl
hingegen nicht erlaubt!

Alkohol- und Drogentests während der Verkehrskontrolle

Um die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugführers festzustellen,
greifen Polizeibeamte gern auf Atemalkohol- oder Drogenschnelltests
zurück. Was vielen Autofahrern dabei allerdings nicht bewusst ist:
Diese Tests dürfen sie grundsätzlich ablehnen. In einem
Strafverfahren vor Gericht hätten sie ohnehin keine Beweiskraft.
"Nicht der Atemalkoholwert ist nach der aktuellen Gesetzeslage
entscheidend, sondern der Blutalkoholwert. Drogenschnelltests
wiederum weisen erhebliche Fehlerquellen auf, wodurch die Ergebnisse


zu ungenau sind, um vor Gericht Bestand zu haben. Selbst der Genuss
von Mohnkuchen kann zu einem positiven Drogentest führen. Daher ist
auch bei Drogen nur der Blutwert relevant.", erklärt Voigt. Welche
weiteren Fehlerquellen zu einem positiven Test führen und welche
Folgen ein positiver Drogentest auch außerhalb der Verkehrskontrolle
auf die Fahrerlaubnis hat, können Interessierte auf der Internetseite
des VFBV bussgeldkatalog.org/drogentest-alkoholtest/ nachlesen.

Verweigern Verkehrsteilnehmer die Durchführung der Atemalkohol-
oder Drogentests, liegt es im Ermessen der Beamten, ob sie einen
Bluttest durchführen. Legal ist die Blutabnahme nur, wenn sie durch
einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss
angeordnet wird. Diesen müssen Polizisten zunächst immer anfordern.
Erst nachdem sie keinen Richter oder Staatsanwalt erreichen konnten,
jedoch Gefahr in Verzug besteht, dürfen sie ohne den Beschluss legal
Blut abnehmen. Eine bloße Verdachtsvermutung mit Berufung auf die
Arbeitserfahrung der Polizisten stellt allerdings noch lange keine
Gefahr in Verzug dar! Es müssen konkrete Hinweise auf Alkohol- oder
Drogenmissbrauch vorliegen! Das ist z.B. der Fall, wenn
Drogenspürhunde angeschlagen haben, der Fahrer eine Alkoholfahne hat
oder es im Fahrzeug nach Drogen riecht. Bei einer Blutabnahme ohne
richterlichen Beschluss bzw. ohne Gefahr in Verzug machen sich
Polizeibeamte der Körperverletzung im Amt strafbar.

Rechte von Verkehrsteilnehmern

Der VFBV empfiehlt Verkehrsteilnehmern daher Drogen- oder
Atemalkoholtests nur dann zuzustimmen, wenn sie sicher sind, dass
diese hundertprozentig negativ ausfallen. Ansonsten ist der
Führerschein fast immer in Gefahr. Weiterhin sollten Fahrer, deren
Wagen trotz ihrer Verweigerung durchsucht wird, auf ein
Durchsuchungsprotokoll bestehen. In dem muss die Polizei dann
festhalten, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Durchsuchung
stattfindet. Dieses Protokoll bietet Verkehrsteilnehmern später die
Möglichkeit, Beschwerde gegen die Polizisten einzulegen. Wer zudem
mit dem Verhalten der Polizei nicht einverstanden ist, hat das Recht
den Dienstausweis der Beamten zu verlangen und deren Dienstnummer zu
notieren.

Ausführliche Informationen über die Rechte und Pflichten von
Polizeibeamten und Verkehrsteilnehmer hat der VFBV auf
http://www.bussgeldkatalog.org/verkehrskontrolle/ zusammengestellt
und in seiner Infografik übersichtlich zusammengefasst.

Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet
Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund
um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und
Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor
allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten
Punktereform 2014 werden im Online-Ratgeber kompakt und verständlich
erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch
unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu
unterstützen.



Weitere Informationen:
Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV),
E-Mail: presse@bussgeldkatalog.org, Web: www.bussgeldkatalog.org

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Datum: 29.07.2014 - 09:57 Uhr
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