Ulrike Merten gegen Grundgesetzänderung bei Geiselbefreiungen durch die Bundeswehr

Ulrike Merten gegen Grundgesetzänderung bei Geiselbefreiungen durch die Bundeswehr

ID: 109308

Ulrike Merten gegen Grundgesetzänderung bei Geiselbefreiungen durch die Bundeswehr



(pressrelations) - >Ulrike Merten, Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag und Mitglied im Team Steinmeier, zuständig für Verteidigungspolitik, erklärt zu der neuerlich vom Bundesverteidigungsminister geforderten Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr zur Geiselbefreiung:

Unsere Verfassung deckt Einsätze der Bundeswehr zur Geiselbefreiung bereits jetzt ab und muss deshalb nicht extra geändert werden. Für einen eigenständigen Einsatz zur Geiselbefreiung durch Kräfte der Bundespolizei oder der Bundeswehr besteht Rechtssicherheit. Auch die jüngsten Ereignisse vor Somalia haben hier keinen neuen Handlungsbedarf geschaffen. Sowohl die Bundeswehr als auch die Bundespolizei verfügen über gut ausgebildete Spezialkräfte, die eine Geiselbefreiung eigenständig zum Erfolg führen können.

Wenn Verteidigungsminister Jung nun erneut eine Grundgesetzänderung ins Spiel bringt, ist dies ein durchsichtiges Manöver, um der alten Forderung der Unionsparteien nach einer Ausweitung der Zuständigkeit der Bundeswehr auf eigentlich polizeiliche Kompetenzen neuen Auftrieb zu geben. Wie Verteidigungsminister Jung selbst deutlich gemacht hat, geht es ihm eben gerade nicht nur um den Einsatz der Bundeswehr und der Spezialkräfte der Bundeswehr (KSK) im Ausland, sondern ausdrücklich auch im Inland.

Dies ist mit der SPD nicht zu machen. Die Bundeswehr ist kein Ersatzheer für polizeiliche Aufgaben im Inneren, denn für die Wahrnehmung von Polizeiaufgaben sind unsere Soldaten weder ausgebildet noch ausgerüstet. Ich fordere den Bundesverteidigungsminister auf, die bewährte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit zu akzeptieren.

Auch Frau Merkel ist aufgerufen, Farbe zu bekennen! Es kann nicht sein, dass sie mal wieder in Deckung bleibt. Die Trennung der inneren und äußeren Sicherheit ist eine Grundsatzfrage, bei der eine klare Linie erforderlich ist. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf vor der Wahl klar zu erfahren, welchen Weg Frau Merkel und die Union nach der Wahl gehen wollen.




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Datum: 10.08.2009 - 21:17 Uhr
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