Presserechtliches Informationsschreiben Tim Bendzko (Berichterstattung in "BILD" vom 11.08.2014)
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ich vertrete den Sänger Tim Bendzko in persönlichkeitsrechtlichen
Angelegenheiten.
In der "BILD" vom 11.08.2014 und über "www.bild.de" wird über eine
Beziehung unseres Mandanten zu dem Model Kathrin Zasche berichtet.
Die Berichterstattung verletzt nachhaltig die Privatsphäre unseres
Mandanten. Es gibt kein Berichterstattungsinteresse, welches es
zulässig machen würde, über die Beziehung unseres Mandanten zu
schreiben. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass unser
Mandant sein Privatleben stets geschützt hat.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Weiterverbreitung der
Berichterstattung unzulässig ist, auch wenn die Weiterverbreitung nur
dadurch erfolgt, dass über die in "BILD" und "www.bild.de" erfolgte
Berichterstattung geschrieben wird. Ich empfehle daher dringend, von
einer Übernahme der Berichterstattung Abstand zu nehmen, da
anderenfalls presserechtliche Ansprüche durchgesetzt werden müssten.
Bergmann
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Rechtsanwalt Simon Bergmann
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
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E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
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Datum: 11.08.2014 - 12:08 Uhr
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Medien und Unterhaltung
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