Was muss und was darf eigentlich in einem Arbeitszeugnis stehen ?!
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Ein Arbeitszeugnis soll u.a. über die Qualifikation und das Verhalten des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin Auskunft geben- in der Praxis kommt es hier jedoch nicht selten zum Streitfall.
Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Über den Inhalt gibt es aber häufig Streit. Die Gewerbeordnung (§ 109 GewO) sieht einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis vor.
Ein einfaches Zeugnis beinhaltet sowohl die Dauer des Arbeitsverhältnisses als auch eine Tätigkeitsbeschreibung. Das Zeugnis wird jedoch nicht automatisch erteilt, sondern setzt das Verlangen des Arbeitnehmers voraus.
Es kann regelmäßig auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangt werden. Dieses enthält Informationen über die Leistung und Führung des Arbeitnehmers und kann auch bereits nach kurzer Verweildauer im Betrieb eingefordert werden.
Das Arbeitszeugnis soll den beruflichen Leistungen und die fachliche Kompetenz dokumentieren.
Streitpunkt ist immer wieder die Leistungsbeurteilung. Die Formulierungen sollen nach der Rechtsprechung wohlwollend sein. Auch eine kritische Beurteilung der Leistung muss positiv formuliert werden.
Im Laufe der Zeit haben sich bestimmte Formulierungen durchgesetzt, die die Arbeitnehmer kennen sollten, bzw. sollten Arbeitnehmer bei Zweifeln das Arbeitszeugnis durch einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht prüfen lassen. Denn gerade die verpflichtende positive Sprache lässt es für den Laien häufig nicht einfach erkennen, ob hinter der positiv formulierten Phrase nicht doch etwas Negatives formuliert ist. Im Hinblick auf die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses ist daher meist die Überprüfung durch einen Arbeitsrechtsanwalt anzuraten.
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Datum: 13.08.2014 - 11:30 Uhr
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