Künstlersozialabgabe: IHK-Merkblatt informiert über neue Pflichten für Unternehmen
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Aufgrund dieser Unterschrift, so die IHK, können Nachforderungen für einen Fünfjahreszeitraum auf das Unternehmen zukommen - möglicherweise drohen auch Säumniszuschläge. Die IHK informiert ihre Unternehmen ausführlich im IHK-Merkblatt "Abgabepflicht von Unternehmen an die Künstlersozialkasse (R58)" Es steht unter der Kennzahl 43 auf der Homepage der IHK Saarland (www.saarland.ihk.de) zum Download zur Verfügung.
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Datum: 14.08.2014 - 15:56 Uhr
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