Digitale Agenda wird durch Kleinanlegerschutzgesetz unterlaufen
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Startup-Finanzierung durch Crowdinvesting vorsieht, wird
Crowdinvesting derzeit durch aktuellen Gesetzesentwurf existenziell
bedroht.
Am 20.08. hat das Bundeskabinett die "Digitale Agenda"
beschlossen. Darin heißt es ausdrücklich, dass die junge digitale
Wirtschaft durch "die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für
Startups durch international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für
Wagniskapital und Crowd-Investments" unterstützt werden soll.
Tatsächlich wird gerade jedoch das genaue Gegenteil umgesetzt, wie
der Referentenentwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes deutlich
macht.
Die Bundesregierung hat in der Digitalen Agenda erkannt, dass die
zunehmende Digitalisierung aller Bereiche unserer Gesellschaft große
Chancen bietet.
"Wir wollen, dass Deutschland digitales Wachstumsland Nr. 1 in
Europa wird."
Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, sollen u.a. die
Finanzierungsbedingungen für Startups durch wettbewerbsfähige
Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Crowdinvestments verbessert
werden. Ein überfälliger Schritt, denn seit Jahren fehlt es in
Deutschland an Wagniskapital für Gründer, die innovative
Geschäftsmodelle in die Tat umsetzen könnten.
Derzeit sieht ein vom Bundesministerium der Finanzen und vom
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichter
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes jedoch das genaue Gegenteil
vor und gefährdet die Startup-Finanzierung durch Crowdinvesting
existenziell. Zu diesem Schluss kommen diverse Branchenverbände der
digitalen Wirtschaft, z.B.:
- Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation
und neue Medien e.V. (BITKOM):
http://www.bitkom.org/de/presse/8477_79960.aspx
- Branchenverband der IT- und Internetwirtschaft der
Hauptstadtregion (SIBB): http://ots.de/KnPQn
- German Crowdfunding Network (GCN): http://ots.de/Krekj
- Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU):
http://ots.de/Qcc0c
Einer der größten Kritikpunkte der Verbände ist, dass Investments
auf Crowdinvesting-Plattformen zukünftig nicht mehr online
abschließbar sein sollen. Der Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes
sieht vor, dass Crowdinvestoren ab einem Betrag von 250 Euro ein
Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) ausdrucken, händisch
unterschreiben, frankieren, zur Post bringen und an die
Crowdinvesting-Plattform schicken müssen, bevor ihr Investment in ein
Startup wirksam sein soll. Ein elektronisches Verfahren soll dabei
nicht zulässig sein.
Dies geht an den Erfordernissen für Crowdinvestings vorbei, denn
Crowdinvestings finden ausschließlich online statt. Das jetzt
vorgeschlagene Verfahren steht daher im Widerspruch zum digitalen
Zeitalter und stellt einen klaren Medienbruch dar. Und dies obwohl es
ein erklärtes Ziel der Bundesregierung und Bestandteil der Digitalen
Agenda ist, Medienbrüche zu verhindern.
Wie eine auf Companisto (www.companisto.de) und in den sozialen
Netzwerken durchgeführte Blitzumfrage unter Crowd-Investoren ergeben
hat, lehnen auch 96,15 % der befragten Investoren das
Unterschriftenerfordernis ab und sprachen sich stattdessen für eine
elektronische Lösung aus.
Die Ziele der Digitalen Agenda sind richtig und ausdrücklich zu
begrüßen. Soll die Digitale Agenda mehr als eine reine
Absichtsbekundung bleiben, so müssen Gesetzesinitiativen, die den
Bereich des Digitalen berühren, nun auch an den Vorhaben der
Digitalen Agenda ausgerichtet werden. Bisher ist dies jedoch noch
nicht der Fall.
Über Companisto
Companisto (www.companisto.com) ist mit 20.000 Investoren aus über
50 Ländern und einem Finanzierungsvolumen von über 9,5 Millionen Euro
eine führende Crowdinvesting-Plattform in Europa. Beim Crowdinvesting
schließen sich viele Personen zusammen, um sich gemeinsam an einem
Startup-Unternehmen oder einer Immobilie zu beteiligen. Die
Investoren - Companisten genannt - können einen Betrag ihrer Wahl
investieren und erhalten im Gegenzug eine Beteiligung an den Erträgen
und den Wertsteigerungen der Startups und Immobilien. Insgesamt
konnten bislang 32 Finanzierungsrunden für Startups und Immobilien
erfolgreich auf Companisto durchgeführt werden. Die Companisto GmbH
mit Sitz in Berlin wurde von den Rechtsanwälten David Rhotert und
Tamo Zwinge gegründet und ging im Juni 2012 an den Start.
Pressekontakt:
Joschka Rugo / joschka.rugo@companisto.com / +49 (0) 176 2090 5064
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Datum: 22.08.2014 - 09:00 Uhr
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