Wussten Sie eigentlich, dass das Handy am Steuer Gefahr für den Kfz-Versicherungsschutz bedeutet? (FOTO)
ID: 1099256

(ots) -
Es ist bereits seit zehn Jahren verboten - und doch telefonieren
immer noch 28 Prozent der Autofahrer ohne Freisprecheinrichtung. Das
geht aus einer aktuellen forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt
hervor. Doch auch die anderen Funktionen der mobilen Telefone werden
intensiv genutzt. Insbesondere unter den Jüngeren ist die Zahl
alarmierend: 41 Prozent der 18- bis 29-jährigen Autofahrer schreiben
oder lesen auch während der Fahrt Textnachrichten, zwölf Prozent von
ihnen sogar häufiger. Was Autofahrer hierzu wissen sollten, erklärt
CosmosDirekt:
- "Seit dem 1. Mai 2014 gelten hierzulande neue Regeln", sagt
Frank Bärnhof, Experte für Kfz-Versicherungen bei CosmosDirekt.
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss nun 60 statt 40
Euro bezahlen - wie bereits vor der Reform des Bußgeldkatalogs
wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg fällig. Wer acht Punkte
gesammelt hat, muss den Führerschein abgeben - zuvor lag die
Grenze bei 18 Punkten.
- Auch Nachrichten schreiben oder lesen, mit dem Smartphone
fotografieren und selbst Anrufe wegdrücken ist nun explizit
verboten. "Grundsätzlich gilt: Wer das Handy während der Fahrt
in die Hand nimmt, macht sich strafbar", erklärt Bärnhof.
- Außerdem wichtig: "Wer durch die Nutzung eines Handys am Steuer
abgelenkt ist, kann bei einem grob fahrlässig verursachten
Unfall seinen Kasko-Versicherungsschutz verlieren", sagt der
Experte.
- In zahlreichen Urlaubsländern wird es für Autofahrer, die ihre
Finger nicht vom Handy lassen können, richtig teurer. So werden
in Spanien oder Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden sogar
230 Euro fällig.
- Immerhin: 71 Prozent der befragten Autofahrer geben an, niemals
ohne Freisprechanlage zu telefonieren. (1)
(1) forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt "Bedeutung und
Nutzung des Autos", Juni 2014. Befragt wurden 2.000 Autobesitzer.
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
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http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-handy-am-steuer
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Datum: 25.08.2014 - 10:10 Uhr
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