Bearbeitungsgebühren: Bankkunden dürfen sich nicht abschrecken lassen!
Trotz des BGH-Urteils vom Mai in dem definiert wird, dass die Bearbeitungsgebühren für Kredite zu Unrecht erhoben wurden, sträuben sich die meisten Banken noch immer, diese an ihre Kunden zu zahlen.

(firmenpresse) - Seit der Entscheidung des BGHs vom 13.5.2014 versuchen viele Kreditnehmer ihre Bearbeitungsgebühren zurück zu erlangen. Häufig beißen sie bei ihrer Bank allerdings auf Granit und bekommen diesbezüglich Ablehnungsschreiben. Das Argument der Banken: Die Urteilsbegründung des BGH liegt noch immer nicht vor. Dieses Argument gehört allerdings der Vergangenheit an, denn das Urteil wurde mittlerweile samt Begründung veröffentlicht. Die Banken allerdings geben nicht auf und suchen nach "Schlupflöchern" um die Rückzahlungen an tausende Bankkunden zu vermeiden. Sie behaupten, die Bearbeitungsgebühren seien durch sogenannte Individualvereinbarungen zustande gekommen und versuchen damit, das Vorliegen einer allgemeinen Geschäftsbedingung zu umgehen. Die Urteile des BGH beziehen sich nämlich auf eben genannte AGBs, welche spezielle Anforderungen zu Transparenz und Verständlichkeit erfüllen müssen. Die sogenannten "individuellen Vereinbarungen" dürften hingegen hinfällig sein, denn das würde voraussetzen, dass der jeweilige Bankkunde bei der Kreditvereinbarung aktiv mit seiner Bank die Bearbeitungsgebühren verhandelt hat. Und genau das liegt in den wenigsten Fällen vor.
Bankkunden dürfen sich durch die Versuche der Banken, die Bearbeitungsgebühren einzubehalten, keinesfalls abschrecken lassen, denn die Entscheidung des BGHs ist eindeutig. Sollten Sie nicht weiterkommen, wenden Sie sich an uns - wir vom Kredithilfeverein e.V. unterstützen Sie gern ohne Kostenrisiko und holen Ihre Bearbeitungsgebühren für Sie zurück!
Themen in dieser Pressemitteilung:
verbraucherkredite
restschuldversicherungen
hilfe-kreditvertrag
kredit-pruefen
bearbeitungsgebuehren
konsumentenkredite
kfz
kredite
immobilienkredite
rueckerstattung-bearbeitungsgebuehr
immobiliendarlehen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
WIR KLÄREN AUF ? GEBEN RAT ? GREIFEN EIN ? SETZEN DURCH.
Wir sind ein Team aus Bankfachwirten und Finanzfachwirten und haben bereits große Erfahrung im Durchsetzen von Verbraucherrecht. Die Kompetenz des Kredithilfevereins basiert auf der Zusammenarbeit von Spezialisten im Bereich des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes. Gemeinsam ermitteln und archivieren wir bedeutsame Urteile aus dem bankenrechtlichen Bereich und unterstützen Verbraucher durch zielführende Leistungen, ihr Recht und ihr Geld (zurück) zu bekommen.
Goethestraße 24, 80336 München
Datum: 26.08.2014 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1099677
Anzahl Zeichen: 1795
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ragna Schwarz
Stadt:
München
Telefon: +49(0)89 954 571 86
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 387 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bearbeitungsgebühren: Bankkunden dürfen sich nicht abschrecken lassen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kredithilfeverein e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).