EU-Verordnung ab 1. September: Neue Regeln und Energielabel für Staubsauger - was haben Verbraucher

EU-Verordnung ab 1. September: Neue Regeln und Energielabel für Staubsauger - was haben Verbraucher davon? / Haushalte gesucht für Test neuer Geräte im Wert von rund 6.000 Euro (mit Infografik) (FOTO)

ID: 1100236

(ots) -
Wer auf der Suche nach einem stromsparenden Staubsauger ist, hat
es ab 1. September 2014 deutlich leichter. Mit dem neuen
EU-Energielabel für Staubsauger gibt es erstmals eine einheitliche
Kennzeichnung. Durch die vorgeschriebene Angabe von Stromverbrauch
und Reinigungsklassen sind die Geräte besser vergleichbar. Worauf
Verbraucher achten sollten, zeigt die Kampagne "Die
Stromsparinitiative" auf www.die-stromsparinitiative.de.

Mit der EU-Verordnung tritt auch ein Verkaufsverbot für neue
Staubsauger mit mehr als 1.600 Watt in Kraft. Untersuchungen belegen,
dass mit weniger Watt ebenfalls gute Saugleistungen möglich sind.
Außerdem setzen die Vorgaben Mindeststandards für die Leistung von
Staubsaugern, wie den Antworten auf die häufigsten Fragen zur
EU-Verordnung zu entnehmen ist.

1. Muss jetzt jeder einen neuen Staubsauger kaufen?

Nein, vorhandene Staubsauger dürfen weiter verwendet werden - auch
mit mehr als 1.600 Watt oder zu geringer Saugleistung. Der vorzeitige
Austausch eines Staubsaugers rechnet sich in den meisten Fällen
nicht. Dafür ist der Stromverbrauch im Gegensatz zu anderen
Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine zu gering.

2. Brauchen Staubsauger mit weniger Watt mehr Zeit zum Saugen?

Mehr Zeit zum Saugen ist nicht nötig. Denn entscheidend ist nicht
die Leistung des Motors. Wichtiger ist die gesamte Konstruktion: von
der Düse über die Führung des Luftstroms und die Filtertechnik bis
hin zur Dichtigkeit des Gehäuses. Das belegen Ergebnisse der Stiftung
Warentest. Bestnoten erzielten 2013 und 2014 überwiegend Staubsauger
mit wenig Watt.

3. Wird der Boden mit einem neuen Staubsauger noch richtig sauber?

Ja, denn vorgeschrieben ist ab September beispielsweise, wie viel
Staub die neuen Modelle mindestens aufnehmen müssen. Staubsauger, die


weniger aufnehmen, werden nicht mehr zugelassen. Mit dem Energielabel
für Staubsauger gibt es zudem erstmals eine einheitliche
Kennzeichnung für die Reinigungsklassen: von A (beste) bis G
(schlechteste). Auch die Lautstärke und die Staubemissionen sind auf
dem Label verzeichnet, wie auf der Infografik der Stromsparinitiative
zu sehen ist.

4. Wie viel Strom spart ein effizienter Staubsauger?

Ein besonders sparsamer Staubsauger verursacht laut Öko-Institut
jährliche Stromkosten von durchschnittlich 22 Euro, ein
vergleichbares Gerät mit hoher Wattzahl rund 44 Euro. Ein Neukauf
rechnet sich dennoch meist erst, wenn der alte Staubsauger kaputt
geht. Dabei lohnt sich dann aber der Blick auf den Stromverbrauch.
Denn in sieben bis neun Jahren Nutzungsdauer kommt einiges an
Stromkosten zusammen.

5. Werden Staubsauger jetzt teurer?

Hersteller und Branchenverbände rechnen kurzfristig nicht mit
höheren Preisen. Für 2017 sind keine verlässlichen Prognosen möglich.
Um die strengeren Vorgaben zu erfüllen, gibt es jedoch meist einfache
Lösungen. Bereits jetzt gibt es einzelne Modelle, die die ab 1.
September 2017 geltenden Vorgaben erfüllen und nicht übermäßig teuer
sind.

6. Können neue Staubsauger mit weniger Watt getestet werden?

Verbraucher, die ein sparsames Gerät testen wollen, können sich
für den bundesweiten Praxistest der Stromsparinitiative bewerben. 15
ausgewählte Haushalte erhalten kostenlos je einen Staubsauger von
Bosch, Kärcher, Philips, Siemens oder Vorwerk. Nach dem Test dürfen
die Haushalte das Gerät im Wert von je 230 bis 800 Euro behalten. Die
Bewerbung ist bis zum 15. September 2014 auf
http://www.die-stromsparinitiative.de/staubsauger möglich.

Über "Die Stromsparinitiative" und co2online

"Die Stromsparinitiative" (http://www.die-stromsparinitiative.de)
wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit initiiert. Das Kampagnenbüro ist bei co2online
angesiedelt. Ziel der Stromsparinitiative ist es, private Haushalte
und den so genannten Kleinverbrauch in Deutschland zu motivieren,
ihre Stromsparpotenziale zu nutzen und damit auch Kosten zu sparen.
So sparen sie nicht nur Geld, auch für das Klima zahlen sich die
Energieeinsparungen aus.

Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online setzt sich für
die Senkung des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes ein. Mit interaktiven
Energiespar-Ratgebern, einem Energiesparkonto, Heizspiegeln und
Heizgutachten motiviert sie den Einzelnen, mit aktivem Klimaschutz
auch Geld zu sparen. Ein starkes Netzwerk mit Partnern aus Medien,
Wissenschaft, Wirtschaft und Politik unterstützt verschiedene
Informationskampagnen. Die Handlungsimpulse, die die Kampagnen von
co2online auslösen, tragen nachweislich zur CO2-Minderung bei.



Pressekontakt:
Jens Hakenes
co2online gemeinnützige GmbH
Hochkirchstr. 9 | 10829 Berlin
Tel.: 030 / 780 9665 - 16 | Fax: 030 / 780 9665 - 11
E-Mail: jens.hakenes@co2online.de
www.co2online.de/twitter | www.co2online.de/facebook

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Datum: 27.08.2014 - 10:23 Uhr
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Energie & Umwelt



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