Zwangsvollstreckung der GEZ scheitert an Formfehlern

Zwangsvollstreckung der GEZ scheitert an Formfehlern

ID: 1101331

Um eine Zwangsvollstreckung wirksam durchzuführen, sind eine Reihe von Verfahrensvorschriften zu beachten.



Wir führen Sie sicher durch das Labyrinth der Rechtsgebiete.Wir führen Sie sicher durch das Labyrinth der Rechtsgebiete.

(firmenpresse) - Eine Zwangsvollstreckung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wurde nun vom Landgericht (LG) Tübingen wegen Formverstößen für unwirksam erklärt.

Auch wenn die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags an sich (zuletzt im Urteil des VG Potsdam vom 19.08.2014 Az. VG 11 K 1294/14) immer wieder bestätigt wird, wird deutlich, dass die GEZ an anderer Stelle, nämlich bei der Eintreibung der Gebühren, Fehler unterlaufen. In seinem Urteil vom 19.05.2014 (Az. 5 T 81/14) kommt das LG Tübingen zu dem Ergebnis, dass die GEZ bei einer Zwangsvollstreckung zahlreiche Vorschriften missachtet hat, weshalb die Zwangsvollstreckung unwirksam ist.

So habe die GEZ nach Ansicht des Gerichts zunächst die Gläubigerin im Vollstreckungsbescheid nicht korrekt angegeben. Vorliegend sei nur die Vollstreckungsbehörde genannt worden. Dies sei aber nicht ausreichend.
Außerdem fehle das Dienstsiegel der GEZ sowie eine Unterschrift, so dass die Zwangsvollstreckung bereits nicht wirksam eingeleitet werden konnte.
Am gravierendsten dürfte allerdings der Umstand zu werten sein, dass es schon an einem wirksamen Beitragsbescheid in Form eines Verwaltungsakts gemangelt habe. In diesem hätte auch die konkrete Höhe der Forderung angegeben worden sein müssen. Die Möglichkeit, durch eigene Recherchen die Beitragshöhe zu ermitteln, ersetzt dieses Erfordernis nicht.

Die vom Gericht festgestellte Unwirksamkeit der Zwangsvollstreckung gilt zwar nur für den von dem LG Tübingen entschiedenen Einzelfall. Da aber sämtliche Vollstreckungsbescheide der GEZ ähnlich verfasst sind, scheint es nun möglich, dass eine große Anzahl von Vollstreckungsbescheiden der GEZ dieselben Formfehlern aufweisen und somit angreifbar sind.

Weitere Pressemitteilungen zum Thema Forderungsmanagement lesen Sie hier und hier.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Damit ähnliche Formfehler nicht Ihre Vollstreckungsbemühungen zunichte machen, ist es wichtig, sich professionelle Beratung zu holen.

Die Beauftragung eigenen Personals mit der Forderungsrealisierung bindet kostenintensive Arbeitskräfte, die in der Regel nicht über das notwendige Fachwissen und die Erfahrungen verfügen, wodurch sich die Realisierung von offenen Forderungen häufig weiter verzögert. Die Chance für Unternehmen, noch zu ihrem Geld zu kommen, ist jedoch umso größer, je weniger Zeit seit Fälligkeit der Forderung vergangen ist. Spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien sind im Gegensatz zu Inkassounternehmen in der Lage, vor Verfolgung einer Forderung deren generelle Durchsetzbarkeit zu überprüfen und umfassend über eventuelle Risiken aufzuklären.

Wir haben eine Dienstleistung geschaffen, die die qualitativ hochwertige Rechtsanwaltsarbeit und die Effektivität einer Inkassodienstleistung vereint:
? Individuelle Beratung zu Ihren beizutreibenden Forderungen
? Innovative Konzepte zur Durchsetzung Ihrer Forderungen
? Vermittlung bei Streit um die offene Forderung
? schnelle Realisierung der Forderungen durch unseren innovativen Mahnlauf
? Begleitung in allen Verfahrensstadien (außergerichtlich und gerichtlich)
? Einsatz moderner EDV-Technik und effektiver Datenbanken
? Arbeit auf Augenhöhe mit gegnerischen Rechtsanwälten
? transparente Ergebnisse und Rund-um-Betreuung

Gern geben wir Ihnen in einem kostenlosen Informationsgespräch einen detaillierten Einblick und gehen direkt auf Ihre individuellen Anforderungen ein.

Selbstverständlich können wir Ihnen vorab weiteres Informationsmaterial zukommen lassen.

Ihr Ansprechpartner:

Herr Rechtsanwalt Sven Krüger
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
eMail: krueger(at)advovox.de
Tel. 030-22 488 168


ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH Sven Krüger
Landsberger Allee 117a
10407 Berlin

Tel.: 030-22 48 75 28
Fax: 030-22 48 75 29
eMail: info(at)advovox.de
Web: www.advovox.de

Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form ? mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.



Leseranfragen:

Landsberger Allee 117a, 10407 Berlin



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  Die Einzahlung des Stammkapitals bei Gründung einer GmbH Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 29.08.2014 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1101331
Anzahl Zeichen: 2224

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sven Krüger
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 22 48 75 28

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 512 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zwangsvollstreckung der GEZ scheitert an Formfehlern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Drogeriemarktkette darf Rabattcoupons fremder Unternehmen einlösen ...
Die beklagte Betreiberin einer Drogeriemärktekette warb in ihren Filialen damit, dass Kunden 10%-Rabatt-Coupons von Mitbewerbern vorlegen und einen entsprechenden Rabatt auf ihren Einkauf erhalten konnten. Die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hielt dieses Verhalten für w

AG München: Passagier kann bei "Low-Cost-Flug" nicht mit kostenfreier Gepäckbeförderung rechnen ...
Der Kläger hatte bei der beklagten Betreiberin eines Flugbuchungsportals zwei Flugtickets für jeweils einen Hin- und einen Rückflug von Berlin nach Tel Aviv gebucht. Nach den Flug- und Gepäckbestimmungen beinhaltete der gebuchte Tarif lediglich die kostenfreie Mitnahme von je einem Handgepäckst

BGH: ebay-Verkäufer muss bei Preismanipulationen Schadensersatz leisten ...
Der Beklagte hatte einen PKW auf ebay zu einem Startpreis von 1 ? zum Verkauf angeboten. Der Kläger gab ein Gebot von 1,50 ? ab. Mit diesem Gebot war er so lange Höchstbietender, bis er vom Beklagten, welcher über ein zweites Benutzerkonto Eigengebote abgab, überboten wurde. Bei Auktionsschluss


Weitere Mitteilungen von ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH


Die Einzahlung des Stammkapitals bei Gründung einer GmbH ...
Deutschland, 29.08.2014 www.topgmbhkaufen.de www.topgmbhkaufen.de Es ist eine feststehende Größe und bestimmt die Summe von Geld oder geldwerten Einlagen, die die Gesellschafter mindestens zu leisten haben. Das Stammkapital bezweckt die Aufbringung und Erhaltung des Gesellschaftsvermöge

WWW.CLLB-Schiffsfonds.de: Vorläufiges Insolvenzverfahren über König & Cie. Schiffsfonds MS "Franklin Strait" GmbH & Co. KG eröffnet ...
München, den 27. August 2014: Wie nun bekannt wurde, wurde auch über die König & Cie. Schiffsfonds MS "Franklin Strait" GmbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (507 IN 10/14). Am 14.08.2014 um 11:40 Uhr wurde vor dem Amtsgericht Bremen angeordnet, dass Verfü

Top-Kanzlei Arzthaftungsrecht Ciper und Coll, die Rechtsanwälte für Medizin- und Arzthaftungsrecht: ...
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im

Erbschleicherei ? ein Problem unserer Zeit ...
Die Kester-Haeusler-Stiftung befasst sich mit dem Thema Erbschleicherei seit Jahren. Der Vorstandsvorsitzende der Kester-Haeusler-Stiftung erhält fast täglich authentische Berichte von Erbschleicheropfern. Diese Namen und Adressen können jederzeit an die Presse weitergegebenen werden, da viele Er


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z