Innenminister Joachim Herrmann: 'Residenzpflicht für Polizeibeamte wird gelockert ? Einsatz in der Landeshauptstadt München wird damit attraktiver'
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Innenminister Joachim Herrmann: "Residenzpflicht für Polizeibeamte wird gelockert ? Einsatz in der Landeshauptstadt München wird damit attraktiver"
Derzeit sind Beamte des Polizeipräsidiums München, des Bayerischen Landeskriminalamtes und des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutzes verpflichtet, innerhalb des MVV-Bereiches eine Wohnung zu nehmen. Innenminister Joachim Herrmann: "Die Einsatzfähigkeit der einzelnen Dienststellen der Polizei und des Verfassungsschutzes muss auch bei außergewöhnlichen Einsatzlagen an 365 Tagen im Jahr gewährleistet sein. Deshalb sind die Beamten verpflichtet, auch in ihrer Freizeit schnellst möglich für einen Einsatz zur Verfügung zu stehen." Aufgrund der hervorragenden Infrastruktur, insbesondere der leistungsfähigen Zugverbindungen nach München, sei geplant, die bisher geltende Regelung zu erweitern. "Wenn sichergestellt ist, dass die Beamtinnen und Beamte innerhalb einer Stunde ihren Dienst antreten können, werden sie zukünftig auch beispielsweise in Ingolstadt oder Augsburg wohnen können", so Herrmann.
Die Residenzpflicht ist eine beamtenrechtliche Verpflichtung der Beamten ihren Wohnsitz so zu legen, dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Dienstgeschäfte nicht beeinträchtigt ist. Für Polizeibeamte im Großraum München wird dies als gegeben angenommen, wenn die Wohnung im Einzugsbereich des MVV liegt. "Die in Kürze vorgesehene Neuregelung macht eine Tätigkeit im Bereich der Landeshauptstadt München damit attraktiver", betont Herrmann.
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Datum: 13.08.2009 - 16:47 Uhr
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