DJV kritisiert eingeschränkte Berichterstattung bei HRE
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DJV kritisiert eingeschränkte Berichterstattung bei HRE
"Für ein Unternehmen in überwiegend öffentlichem Besitz gelten andere Regeln", erklärte der DJV-Vorsitzende. Wenn eine Bank wegen ihrer Systemrelevanz für den Finanzsektor mit erheblichem finanziellem Aufwand des Staates gerettet werde, habe die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an Informationen darüber, was mit ihren Steuergeldern passiert sei. Darüber müssten die Medien ohne jede Behinderung berichten können, sagte der DJV-Vorsitzende. Der Bundesgerichtshof habe bereits 2005 darauf hingewiesen, dass "überall dort, wo zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben öffentliche Mittel eingesetzt werden, von deren konkreter Verwendung Kenntnis zu erlangen ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht, auch ein Informationsbedürfnis der Presse und der Bevölkerung begründet" wird. Für die Beschränkungen der Berichterstattung gebe es daher keine Rechtfertigung.
Konken bedauerte, dass die HRE-Verantwortlichen ihre Pressearbeit bei Hauptversammlungen trotz der Kritik etwa des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) in der Vergangenheit nicht verbessert hätten. Der BJV fordert seit Jahren, Ton- und Bildaufnahmen auf Gesellschafterversammlungen zuzulassen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
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Datum: 13.08.2009 - 17:17 Uhr
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