Krankenkasse zum Ausbildungsbeginn selbst wählen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Jeder Auszubildende benötigt eine eigene gesetzliche Krankenkasse. Diese muss spätestens 14 Tage nach Ausbildungsbeginn gewählt werden. Wird diese Frist versäumt, meldet der Arbeitgeber automatisch den Auszubildenden in der Krankenkasse an, in welcher bisher die Familienversicherung über die Eltern bestand“, betont Siegfried Karle, GVI-Präsident.
„Es ist aber besser, die Krankenkasse selbst auszusuchen. So können teilweise mehrere Hundert Euro Geldprämien und bessere Zusatzleistungen erzielt werden“, empfiehlt Karle weiter. So zahlen manche Krankenkassen über Bonusprogramme jährlich Geldprämien von mehreren 100 Euro, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z.B. BMI im Normalbereich, Mitgliedschaft im Fitness-Studio oder Sportverein).
Mehr Informationen zum Thema Ausbildungsbeginn, Versicherungen und Bankgeschäfte und eine telefonische Beratungsaktion bietet die Verbraucherorganisation GVI vom 1. bis 12.09.2014 zwischen 11.00 und 16.00 Uhr unter 07131-913320. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden. Zudem stellt die Verbraucherorganisation in diesem Zeitraum Informationen und Videos zum Thema Ausbildungsbeginn, Krankenkasse und Berufsstart-Tipps unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zum Abruf bereit.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 02.09.2014 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1102648
Anzahl Zeichen: 1741
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 02.09.2014
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