Winkelmeier-Becker: Selbst ernannte "Scharia-Polizei" verstößt gegen das Strafrecht
Paralleljustiz ist keinesfalls zu dulden
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orangefarbenen Warnwesten als "Scharia-Polizei" durch die Straßen
Wuppertals, hielt Jugendliche und junge Erwachsene an und maßregelte
sie im Hinblick auf die Einhaltung der Scharia. Hierzu erklärt die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Ein zentrales Element unseres Rechtsstaates ist das staatliche
Gewaltmonopol. Dieses System ist von allen Menschen hier zu
akzeptieren - unabhängig von Religion oder Staatsangehörigkeit.
Dementsprechend haben wir - auf Bestreben von CDU und CSU - im
Koalitionsvertrag festgelegt: 'Wir wollen das Rechtsprechungsmonopol
des Staates stärken. Illegale Paralleljustiz werden wir nicht
dulden.'
Die Handlungen der Radikalrislamisten als selbst ernannte
'Scharia-Polizei' dürften bereits den Straftatbestand der
Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB erfüllen. Dieses Gesetz dient dem
Schutz der staatlichen Organisationen und der Staatsgewalt. Es soll
die Autorität und das Ansehen des Staates dadurch schützen, dass es
die Vortäuschung von Hoheitsgewalt unter Strafe stellt. Sollte sich
in der praktischen Anwendung dieser Vorschrift herausstellen, dass
hier Schutzlücken bestehen, wären diese dringend zu schließen."
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Datum: 06.09.2014 - 14:56 Uhr
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