Anleger des CFB 168 Twins 2 vor Landgericht FFM erfolgreich
11. September 2014 - rund 21.500 € Schadenersatz muss die Commerzbank AG einem von der Kanzlei Nittel | Fachanwälte vertretenen Anleger zahlen. Dies hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 04. September 2014 entschieden (nicht rechtskräftig). Ein Kundenberater der ehemaligen Dresdner Bank AG hatte dem Anleger im Juni 2008 empfohlen, sich am geschlossenen Schiffsfonds CFB 168 Twins 2 zu beteiligen.
Das Gericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Beratung durch den Berater der Dresdner Bank AG fehlerhaft war. Dieser hat dem Kläger die Risiken der Beteiligung nicht ausreichend erläutert. Außerdem hat der Berater mit der Empfehlung des Fonds seine Pflicht zu einer auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnittenen Beratung verletzt. Der Kläger suchte eine sichere und risikoarme Geldanlage und hatte eine niedrige Risikobereitschaft. Damit war die Empfehlung des CFB Fonds 168 , bei dem es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit einem Verlustrisiko handelte, bereits fehlerhaft.
Darauf, dass der Berater den Kläger nicht über die an die Dresdner Bank fließenden Provisionen aufgeklärt hat, kam es danach nicht mehr an.
Nittel | Fachanwälte vertreten mehrere Anleger, die ebenfalls Beteiligungen an dem CFB Fonds 168 Twins 2 gezeichnet haben. Diese Beteiligung wurde regelmäßig mit dem Argument angeboten, es handele sich um eine sichere Geldanlage. Über die Höhe der an die Dresdner Bank fließenden "kick-backs" wurden unsere Mandanten nicht informiert.
Mehr Informationen zum CFB Fonds 168 Twins 2: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/cfb-fonds-168-twins-2-ms-nedlloyd-marita-und-ms-maersk-nottingham.html
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Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://schiffsfonds-anleger.de und http://anwaltshaftung.de
Datum: 11.09.2014 - 09:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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