Schulanfang: Schüler nur teilweise bei Schulwegunfall über Unfallversicherung versichert
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Als erste Absicherung leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift beim Schüler als Pflichtversicherter bei einem Schulwegunfall. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, jedoch nur von und zur Schule“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Es besteht dann ein unbegrenzter Anspruch auf umfassende Heilbehandlung und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ein Rentenanspruch. Doch schon kleinere Umwege können den gesetzlichen Versicherungsschutz gefährden.
„Weitere Untersuchungen zeigen, dass die meisten Unfälle mit und von Schülern in der Freizeit passieren“, führt Siegfried Karle weiter aus. Deshalb ist der dringende Ratschlag des GVI-Experten der Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit ausreichender Kapitalleistung. Es ist für die Eltern schon schmerzlich genug, wenn ihr Kind durch einen Unfall zu Schaden kommt, aber bei möglichen bleibenden, schweren körperlichen Schäden, oft mit einer lebenslangen Behinderung gepaart, kommt zusätzlich noch der finanzielle Faktor hinzu.
Eltern und andere Interessierte finden kostenlose und ausführliche Informationen, Sicherheitstipps für Schüler zum Thema „Schulwegunfall, Versicherungsschutz, Unfallversicherung“ unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
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Datum: 11.09.2014 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.09.2014
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