Filesharing ? FREIHOF Rechtsanwälte setzen sich erfolgreich gegen eine Klage von Waldorf Frommer durch
Das Amtsgericht München weist Klage der Tele München Fernseh GmbH vertreten durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Ansprüchen aus einer Abmahnung wegen Filesharings ab
Unser Mandant war Beklagter und Anschlussinhaber der Internetverbindung, wobei mehrere volljährige Kinder zum streitgegenständlichen Zeitpunkt im Haushalt wohnten, den Computer mit Internetverbindung nutzten und anwesend waren.
Die Klägerin beantragte einen angemessenen Schadesersatz in Höhe von 600,00 ? sowie 406,00 ? Aufwendungsersatz für Abmahnkosten.
Das Gericht sah die sekundäre Darlegungslast auf Beklagtenseite durch den Vortrag, dass zum fraglichen Zeitpunkt mehrere Personen, die im Haushalt leben Zugriff auf die Internetverbindung hatten als ausreichend an. Daraufhin hat die Klägerindie Kinder des Beklagten als Zeugen zu der Tatsache vernehmen wollen, dass diese den illegalen Download nicht begangen haben, dann hätte der Anschlussinhaber weitere Beweise dafür vortragen müssen, dass er für die Tauschbörsennutzung nicht verantwortlich ist. Die Kinder jedoch machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, so dass der Beklagte zur Sache als Partei vernommen wurde. Im mündlichen Verhandlungstermin hat der Beklagte dann zu den bereits schriftsätzlich vorgetragenen möglichen Alternativtäter mündlich vorgetragen.
In dem daraufhin ergangenen Urteil wurde die Klage abgewiesen und die Klägerin zu Kostentragung verurteilt.
Die Gegenseite ist nunmehr in Berufung gegangen, so dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter http://freihof-law.de/index.php/news/filesharing.
Autor:
Katrin Freihof
Rechtsanwältin, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Email: k.freihof@freihof-law.de
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Datum: 11.09.2014 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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