Schulanfang: Schüler nur teilweise bei Schulwegunfall über Unfallversicherung versichert

Schulanfang: Schüler nur teilweise bei Schulwegunfall über Unfallversicherung versichert

ID: 1106755

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 11.09.2014. Der Schulunterricht hat in vielen Bundesländern bereits wieder begonnen bzw. steht bevor. Schüler sind zum Schulanfang auf den Schulweg besonders gefährdet, da der Weg für sie noch nicht zur Routine geworden ist. Zusätzlich müssen sich die Autofahrer wieder auf die Schüler einstellen, warnt die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) und gibt Hinweise zur Absicherung.

„Als erste Absicherung leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie greift beim Schüler als Pflichtversicherter bei einem Schulwegunfall. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, jedoch nur von und zur Schule“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Es besteht dann ein unbegrenzter Anspruch auf umfassende Heilbehandlung und bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ein Rentenanspruch. Doch schon kleinere Umwege können den gesetzlichen Versicherungsschutz gefährden.

„Weitere Untersuchungen zeigen, dass die meisten Unfälle mit und von Schülern in der Freizeit passieren“, führt Siegfried Karle weiter aus. Deshalb ist der dringende Ratschlag des GVI-Experten der Abschluss einer privaten Unfallversicherung mit ausreichender Kapitalleistung. Es ist für die Eltern schon schmerzlich genug, wenn ihr Kind durch einen Unfall zu Schaden kommt, aber bei möglichen bleibenden, schweren körperlichen Schäden, oft mit einer lebenslangen Behinderung gepaart, kommt zusätzlich noch der finanzielle Faktor hinzu.

Eltern und andere Interessierte finden kostenlose und ausführliche Informationen, Sicherheitstipps für Schüler zum Thema „Schulwegunfall, Versicherungsschutz, Unfallversicherung“ unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.


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GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
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Datum: 11.09.2014 - 11:19 Uhr
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