Nordcapital MS E.R. Yantian: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Nordcapital MS E.R. Yantian: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

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Nordcapital MS E.R. Yantian: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Nordcapital-GmbH-Schiffsfonds.html Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS E.R. Yantian von Nordcapital eröffnet (Az.: 67c IN 401/14), meldet das "fondstelegramm".

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei dem 2003 durch das Emissionshaus Nordcapital aufgelegten Schiffsfonds MS E.R. Yantian sind nicht neu. Bereits 2012 hatten die Anleger, die sich an dem Vollcontainerschiff der Panamax-Klasse beteiligt haben, frisches Kapital investiert, um eine Insolvenz abzuwenden. Genutzt hat es am Ende nichts. Nun wurde offenbar dennoch das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und die Anleger stehen vor dem Totalverlust ihres investierten Geldes.

Betroffene Anleger haben aber auch die Möglichkeit, sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, der mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen und ggfs. die weiteren Schritte einleiten kann. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn erfahrungsgemäß wurden die Anleger häufig nicht über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt.

Mit den Fondsanteilen erwerben Anleger unternehmerische Beteiligungen. Diese bieten neben Renditechancen natürlich auch Risiken. Bei Schiffsfonds zählen insbesondere sinkende Charterraten, lange Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile dazu. Für den Anleger kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Daher ist die Beteiligung an einem Schiffsfonds in aller Regel auch nicht zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden sie in vielen Fällen auch an betont sicherheitsorientierte Anlege vermittelt.



Darüber hinaus hätten auch die Provisionen, die für die Vermittlung der Fondsanteile geflossen sind, offen gelegt werden müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können diese sogenannten Kick-Backs den Interessenkonflikt der Bank zwischen der Provision und den Wünschen des Kunden verdeutlichen. Wurden diese Kick-Backs verschwiegen, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Betroffene Anleger, die ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen wollen, sollten umgehend handeln. Da Nordcapital den Fonds bereits 2003 platziert hatte, könnte bereits Verjährung drohen.

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Datum: 11.09.2014 - 11:45 Uhr
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