Die Welt zu Gast bei Freunden

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Besuch aus dem Ausland sollte in Deutschland krankenversichert sein



Besuch aus dem Ausland sollte in Deutschland krankenversichert sein - nicht nur bei Hochzeiten.Besuch aus dem Ausland sollte in Deutschland krankenversichert sein - nicht nur bei Hochzeiten.

(firmenpresse) - Deutschland ist ein Zuwanderungsland. Hier leben, studieren und arbeiten viele Menschen, die aus anderen Ländern kommen. Natürlich wollen sie, dass ihre Familien und Freunde aus dem Ausland sie in Deutschland besuchen kommen. Dafür brauchen die Gäste häufig ein Visum: Das gibt es aber nur, wenn eine spezielle Reiseversicherung besteht. Auch wer kein Visum benötigt, sollte zumindest krankenversichert sein.

Immer mehr Menschen haben Bekannte, Freunde und Familie in der ganzen Welt. Und es ist klar, dass man sich von Zeit zu Zeit besuchen will, um alte Kontakte zu pflegen - und zwar nicht nur zu Weihnachten, Hochzeiten oder anderen großen Familienfesten. Egal ob ehemalige Au-pair-Gasteltern, Freunde aus dem Schüleraustausch oder Auslandsstudium oder Familien von Berufstätigen, die schon seit Jahrzehnten in Deutschland arbeiten.

Wer Besuch aus dem Ausland erwartet, sollte dafür sorgen, dass seine Gäste versichert sind. Werden sie krank, kann das in Deutschland schnell teuer werden. Botschaften, Konsulate und Ausländerämter haben strenge Vorschriften: Viele Gäste, die nicht aus dem EU-Raum kommen, brauchen für ein Visum ohnehin eine Versicherung für die Dauer der Deutschlandreise. Gastgeber sind für ihren Besuch verantwortlich und müssen eine Verpflichtungserklärung abgeben; Für den Fall, dass die Gäste nicht ausreichend versichert sind, muss der Einladende dann finanziell geradestehen.

Ein bewährter und günstiger Versicherungsschutz für Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist PROVSIT-VISUM. Er entspricht den Anforderungen des Europäischen Rates an Reiseversicherungen für Schengen Visa. Die Kombination aus Kranken-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung ist in allen Ländern der EU einschließlich Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Island gültig.

Damit die Bundesrepublik Deutschland nicht auf den Kosten einer Abschiebung sitzen bleibt, verlangen manche Behörden für das Visum auch eine Abschiebekostenversicherung. In diesem Fall eignet sich PROVISIT: Diese Kombination enthält neben Kranken-, Privathaftpflicht- und Unfallversicherung auch den Baustein Abschiebekosten.


Angenommen Sie kennen Ihren Gast nicht so gut, weil Sie gebeten wurden, einen Geschäftskontakt aus dem Ausland einzuladen und für ihn zu bürgen - mit einer Abschiebekostenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.

Häufig entscheiden sich Angehörige spontan, ihren Deutschlandbesuch zu verlängern. Sei es weil sie den Enkeln mehr Zeit schenken möchten, ihre Deutschkenntnisse weiter vertiefen wollen oder weil ihnen das Land einfach gut gefällt. Wenn die Besucher mit einer kurzfristigen Reisekrankenversicherung eingereist sind, brauchen sie nun eine Anschlussversicherung. Auch in diesem Fall ist PROVISIT die richtige Wahl, denn die Versicherungskombination ist auch für Reisende, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

www.provisit.de (http://www.provisit.de)
www.provisit-visum.de (http://www.provisit-visum.de)

Copyright: Foto: (cc) Dierk Schaefer/flickr.comWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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ist das Vergleichsportal für Reiseversicherungen. Der Versicherungsmakler Dr. Walter ist seit 55 Jahren Experte für die Absicherung von jährlich über 60.000 Urlaubsreisenden, Studenten, Au-pairs, Mitarbeitern im Ausland sowie ausländischen Gäste in Deutschland und Europa. Zu den Leistungen des Unternehmens gehören neben der klassischen Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung auch individuelle Versicherungslösungen für langfristige Auslandsaufenthalte.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.09.2014 - 13:55 Uhr
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