Handy-Signatur inÖsterreich rechtswidrig? (E-Banking, Bürgerkarte, etc.)
ID: 1108426
österreichische A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im
elektronischen Datenverkehr GmbH aufgefordert, bis zum 16. September
2014 die Verletzung des Patentes zum Verfahren und Vorrichtung zur
Beglaubigung von Daten (Handy-Signatur - Europäisches Patent EP 1 364
508 B1) zu unterlassen und ein angemessenes Entgelt für die bisherige
unlizenzierte Nutzung zu zahlen. Andernfalls wird er seine
Patentrechte gerichtlich geltend machen.
Die Auswirkungen einer Untersagung wären sowohl für die
österreichischen Staatsbürger als auch für die Wirtschaft bedeutsam,
weil die Handy-Signatur (die heute von A-Trust zur Verfügung gestellt
wird) in zahlreichen Lebensbereichen genutzt wird: Sie wird nicht nur
im Bereich des E-Government (FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage,
Pension, Kindergeld, Strafregisterauszug, etc.), sondern auch
beispielsweise im Bereich des Online-Banking genutzt.
Der Unternehmer Daniel Giersch hat bereits in der Vergangenheit
Rechtsstreitigkeiten gegen namhafte Unternehmen gewonnen, wie zB die
Deutsche Post oder Google. Nach der Rechtsansicht von Daniel Giersch
verletzt A-Trust seit Jahren sein Patent, welches in vielen anderen
europäischen Ländern bereits seit Jahren von Institutionen und Banken
rechtmässig genutzt wird.
Pressekontakt:
Liv Brodersen
+49 (0)30 23627293
contact@livbrodersen.com
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Datum: 16.09.2014 - 07:00 Uhr
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