Steuerhinterziehung: Verschärfung der Selbstanzeige lässt die Kasse klingeln

Steuerhinterziehung: Verschärfung der Selbstanzeige lässt die Kasse klingeln

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Steuerhinterziehung: Verschärfung der Selbstanzeige lässt die Kasse klingeln



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die geplante Verschärfung der Selbstanzeige soll auch die Kassen klingeln lassen. Offenbar würde dies Mehreinnahmen von rund 15 Millionen Euro im Jahr bedeuten, berichtet "Die Welt".

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im September will das Kabinett über die geplante Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ab 2015 entscheiden. Dadurch würde die Selbstanzeige nicht nur deutlich schwieriger, sondern auch teurer. Das würde dem Bund rund 15 Millionen Euro an Mehreinnahmen im Jahr bringen, wie "Die Welt" online berichtet.

Geplant ist, dass Steuerhinterziehung ab 2015 rückwirkend für die vergangenen zehn Jahre und nicht mehr nur fünf Jahre geahndet wird. Zusätzlich sollen auch die Strafzuschläge kräftig ansteigen. Komplett straffrei soll eine Selbstanzeige nur noch dann sein, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Derzeit gilt die Straffreiheit bei Beträgen bis zu 50.000 Euro. Bei hinterzogenen Steuern bis zu 100.000 Euro soll künftig ein Strafzuschlag von zehn Prozent fällig werden, bei Hinterziehungen bis zu einer Million Euro wird dann ein Strafzuschlag von 15 Prozent erhoben und 20 Prozent gibt es bei Beträgen von mehr als einer Million Euro. Dabei muss der Steuersünder beachten, dass sowohl die hinterzogenen Steuern als auch der Strafzuschlag innerhalb einer recht kurzen Frist bezahlt werden müssen, damit die Selbstanzeige wirkt.

Natürlich muss die Selbstanzeige auch rechtzeitig erfolgen und vollständig sein. Dazu müssen derzeit alle relevanten Steuerdaten der vergangenen fünf Jahre offen gelegt werden. Das kann sich in vielen Fällen für den Laien als Problem erweisen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare erstellt werden. Die Gefahr, dass dabei etwas schief geht und die Selbstanzeige nicht wirkt, ist groß. Sicherer ist es, sich an einen im Steuerecht kompetenten Rechtsanwalt und Steuerberater zu wenden. Diese können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Unterlagen nötig sind, damit die Selbstanzeige wirksam ist.



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Datum: 16.09.2014 - 10:25 Uhr
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